Eine Apostille ist nicht erforderlich, wenn gemäß einer internationalen Konvention oder eines Vertrags, einer Vereinbarung, die von den Vertragsparteien des Herkunftslandes und des Landes der Einreichung der Dokumente unterzeichnet wurde, dies vereinbart wurde. Beispielsweise das Übereinkommen über Rechtshilfe und Rechtsbeziehungen in Zivil-, Familien- und Strafsachen (7. Oktober 2002, Chisinau):
Artikel 12. Gültigkeit von Dokumenten
1. Dokumente, die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei von einer zuständigen Behörde oder einer hierzu besonders ermächtigten Person im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in der vorgeschriebenen Form ausgestellt oder beglaubigt und mit einem Dienstsiegel versehen wurden, werden in den Hoheitsgebieten aller anderen Vertragsparteien ohne besondere Beglaubigung anerkannt.
2. Dokumente, die im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei als amtliche Dokumente gelten, haben in den Hoheitsgebieten der anderen Vertragsparteien die Beweiskraft amtlicher Dokumente.
Artikel 13. Übersendung von Personenstandsurkunden und anderen Dokumenten
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander auf Antrag übersetzungsfrei und kostenlos Personenstandsurkunden direkt über die Personenstandsbehörden der Vertragsparteien zu übersenden, wobei die Bürger über die Übersendung der Dokumente zu informieren sind.
2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander auf Antrag übersetzungsfrei und kostenlos Dokumente über Ausbildung, Berufserfahrung und andere Dokumente zu übersenden, die die persönlichen, vermögensrechtlichen oder nichtvermögensrechtlichen Rechte und Interessen von Bürgern der ersuchten Vertragspartei und anderer in ihrem Hoheitsgebiet lebender Personen betreffen.
Geschehen in der Stadt Chisinau am 7. Oktober 2002 in einem einzigen Originalexemplar in russischer Sprache. Das Originalexemplar wird im Exekutivkomitee der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten aufbewahrt, das jedem Staat, der dieses Übereinkommen unterzeichnet hat, eine beglaubigte Kopie davon übermittelt.
Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben:
Republik Aserbaidschan, Republik Moldau, Republik Armenien, Russische Föderation, Republik Belarus, Republik Tadschikistan, Georgien, Turkmenistan, Republik Kasachstan, Republik Usbekistan, Kirgisische Republik, Ukraine.Die Apostille ist nicht gültig, wenn die Länder das Apostille-Übereinkommen nicht unterzeichnet haben und auch kein bilaterales oder multilaterales Abkommen zur Aufhebung der Legalisation geschlossen haben. Beispielsweise war eine solche Situation bis November 2023 mit China gegeben. Oder obwohl das Übereinkommen von beiden Ländern – Moldau und Deutschland – unterzeichnet wurde, erkennen sie die Apostille des jeweils anderen nicht an.