Apostille Vereinigtes Königreich 🇬🇧 (England)

Apostille Großbritannien (England, Wales, Schottland, Nordirland)

Die Apostille auf britische Dokumente wird von der einzigen Behörde erteilt – dem Legalisation Office des Ministeriums für Auswärtiges, Commonwealth und Entwicklung (FCDO — Foreign, Commonwealth & Development Office). Wir besorgen die Apostille für Dokumente aus England, Wales, Schottland und Nordirland ohne Ihre Anreise: Vorbereitung und Beglaubigung bei einem britischen Notar (notary public) oder Solicitor, Einreichung beim FCDO, Übersetzung und Lieferung per Kurier.

Was ist die britische Apostille?

Die britische Apostilleist ein Stempel (Zertifikat) der festgelegten Form, dessen Inhalt und Zweck durch das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 bestimmt sind. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und der Stellung der Person, die das Dokument unterzeichnet hat, sowie die Echtheit des Siegels der Behörde – jedoch nicht den Inhalt des Dokuments selbst.

Großbritannien ist eines der drei Gründungsländer des Apostille-Systems: Es ratifizierte das Übereinkommen am 21. August 1964, und das Übereinkommen trat am 24. Januar 1965 in Kraft – ab diesem Datum gilt die britische Apostille. Gerade die Hinterlegung der britischen Ratifikation (zusammen mit Jugoslawien und Frankreich) setzte das Übereinkommen in Kraft.

Die britische Apostille wird in englischer und französischer Sprache ausgestellt – wie es das Übereinkommen vorschreibt (obligatorischer Titel «Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)»).

Wer erteilt die Apostille in Großbritannien?

Im Gegensatz zu Spanien, Tschechien oder Deutschland, wo die Zuständigkeit auf mehrere Behörden verteilt ist, wird die Apostille in Großbritannien nur von einer einzigen Behörde ausgestellt – dem FCDO Legalisation Office. Weder ein Gericht, noch ein Notar, noch ein lokaler Rat (council), noch ein britisches Konsulat können eine Apostille anbringen.

  • FCDO Legalisation Office, PO Box 6255, Milton Keynes, MK10 1XX – Annahme von Dokumenten per Post aus dem ganzen Land;
  • Telefon des Auskunftsdienstes: 03700 00 22 44, offizielle Seite des Dienstes – gov.uk/get-document-legalised;
  • Express-Kanäle (nächster Werktag und Express-Dienst „am Tag der Einreichung“) sind nur für registrierte Geschäftskunden des FCDO verfügbar – also über einen professionellen Vertreter und nicht bei normaler Einreichung durch eine Privatperson;
  • Dokumente aus Gibraltar, Bermuda, den Cayman Islands und anderen britischen Überseegebieten werden von ihren eigenen benannten Behörden apostilliert, nicht vom FCDO in Milton Keynes.

Wichtig zu Schottland: Es gibt keinen separaten „schottischen Apostille“. Dokumente, die in Edinburgh oder Glasgow ausgestellt wurden (einschließlich Urkunden der National Records of Scotland und Diplome schottischer Universitäten), werden vom selben FCDO apostilliert.

Fristen und Kosten der Apostille im Vereinigten Königreich (Stand 2026)

FCDO-DienstStaatliche Gebühr pro DokumentFrist
Standard (per Post) – für alle verfügbar£45 + Porto/Kurierin der Regel bis zu 25 Werktage + Versand
e-Apostille (elektronische Apostille)£35bis zu 2 Werktage
„Nächster Werktag“ (nur für registrierte Geschäftskunden)£40nächster Werktag
Eilservice Restricted Urgent (nur Geschäftskunden)£100am Tag der Einreichung

Es sind nur die offiziellen Gebühren des FCDO angegeben. Zusätzlich zu zahlen (falls erforderlich): Beglaubigung beim Notar/Solicitor, Beschaffung des Dokuments selbst (z.B. ACRO-Bescheinigung oder Auszug von Companies House), beglaubigte Übersetzung, Kurierzustellung.

Beachten Sie die tatsächliche Frist. Der Standard-Postdienst ist offiziell mit „bis zu 25 Werktagen“ angegeben – das sind etwa 5 Wochen, und in der Hauptsaison (Sommer) ist die Wartezeit noch länger. Wenn das Dokument also zu einem bestimmten Datum benötigt wird (Visum, Gericht, Transaktion, Einschreibung), arbeiten wir über den Geschäftskanal des FCDO und schaffen es in 1–3 Werktagen statt einem Monat.

Welche Dokumente apostilliert das FCDO und welche nicht

Die Apostille wird angebracht auf britische öffentliche Dokumente: Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts-, Sterbe- und Adoptionsurkunden (General Register Office / National Records of Scotland), polizeiliche Führungszeugnisse ACRO Police Certificate und DBS, Diplome und Transcripts (nach vorheriger Bestätigung durch die Bildungseinrichtung), Auszüge und Gründungsdokumente von Companies House, Dokumente des HMRC (einschließlich Certificate of Residence), ärztliche Bescheinigungen registrierter Ärzte (GMC), Gerichtsurteile, Vollmachten und Gründungsdokumente, die von einem Notar oder Solicitor beglaubigt wurden.

Die Apostille wird nicht direkt angebracht auf private Dokumente ohne britische amtliche Beglaubigung: Verträge, Vollmachten, Passkopien, Arbeitsbescheinigungen, Übersetzungen. Ein solches Dokument wird zuerst von einem notary public oder solicitor beglaubigt, und die Apostille bestätigt dann die Unterschrift dieses Notars/Solicitors – deren Muster in der FCDO-Datenbank hinterlegt ist.

Elektronische Apostille (e-Apostille) im Vereinigten Königreich

Das Vereinigte Königreich stellt eine elektronische Apostille aus – ein digitales Zertifikat, das an ein elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur gebunden ist. Die Gebühr beträgt £35, die Bearbeitungszeit bis zu 2 Werktage, was um ein Vielfaches schneller ist als das papierbasierte Postverfahren. Weitere Informationen zu dieser Technologie finden Sie auf der Seite Elektronische Apostille. E-Apostille.

Zwei Einschränkungen, die Sie vorab kennen sollten:

  1. Die e-Apostille kann nicht für Geburts-, Sterbe-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Adoptionsurkunden (sowie alle anderen Dokumente des General Register Office) und auch nicht für ACRO-, DBS-Bescheinigungen und Fingerabdruckbescheinigungen erteilt werden – nur die papierbasierte Apostille;
  2. Die elektronische Apostille wird nicht von allen Ländern akzeptiert: Einige Behörden im Ausland verlangen weiterhin ein Papierdokument mit physischem Siegel. Vor der Bestellung klären wir die Anforderungen der empfangenden Stelle ab – sonst müsste die schnelle und günstige e-Apostille in eine Papierapostille umgewandelt werden.

Text der britischen Apostille

Englische Sprache (Original)

APOSTILLE
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)

1. Country: United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland

This public document

2. has been signed by ___________________________

3. acting in the capacity of ________________

4. bears the seal / stamp of ________________

Certified

5. at __________________ 6. the __________________

7. by Her/His Majesty’s Principal Secretary of State for Foreign, Commonwealth and Development Affairs

8. No ____________________

9. Seal / stamp ________________ 10. Signature ________________

Übersetzung der britischen Apostille ins Russische

APOSTILLE (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)

1. Land: Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland

Dieses öffentliche Dokument

2. Unterzeichnet von: __________________ (Nachname, Vorname)

3. Handelt in der Eigenschaft als: _________________ (Amtsbezeichnung)

4. Versehen mit dem Siegel / Stempel: ________________

Beglaubigt

5. Ort: __________________ 6. Datum: __________________

7. Von: Dem Staatssekretär für auswärtige Angelegenheiten, Angelegenheiten des Commonwealth und der Entwicklung

8. Nr. ____________________

9. Siegel / Stempel ________________ 10. Unterschrift ________________

(Anm. BUSINESS LIGA SRL: Die britische Apostille wird als separates Zertifikatsblatt ausgestellt, das mit dem Dokument verbunden wird, und enthält eine eindeutige Nummer zur Überprüfung beim FCDO.)

Ist eine Apostille für britische Dokumente in EU-Ländern erforderlich?

Ja, erforderlich. Die Verordnung (EU) 2016/1191, die die Apostille zwischen EU-Mitgliedstaaten für bestimmte Personenstandsdokumente abgeschafft hat, findet auf britische Dokumente nach dem Brexit keine Anwendung. Daher benötigt eine englische Geburtsurkunde für die Verwendung z.B. in Spanien, Deutschland oder Rumänien weiterhin eine FCDO-Apostille. Die umgekehrte Situation finden Sie auf der Seite Wann ist keine Apostille erforderlich?

Für Länder, nicht dem Haager Übereinkommen angehören (VAE vor Beitritt, Katar, Vietnam usw.), ist die Apostille nicht geeignet — erforderlich ist eine konsularische Legalisation: FCDO + Konsulat des Ziellandes in London.

Kann man die Apostille im britischen Konsulat anbringen lassen?

Gemäß der Haager Konvention kann die Apostille für britische Dokumente nicht im Konsulat des Vereinigten Königreichs im Ausland eingeholt werden. Es spielt keine Rolle, wo sich das Konsulat befindet – in Moldawien, der Ukraine, Italien oder Deutschland: Die Apostille wird nur von der zuständigen Stelle innerhalb des Landes, also dem FCDO Legalisation Office, erteilt. Das britische Konsulat kann lediglich eine Kopie oder Unterschrift beglaubigen (notarielle Handlungen), aber das ist keine Apostille.

Häufige Fragen zur Apostille des Vereinigten Königreichs

Muss ich nach Großbritannien reisen, um eine Apostille zu erhalten?

Nein. Wir arbeiten aus der Ferne: Wir erhalten das Dokument (oder bestellen eine Zweitausfertigung bei GRO/ACRO/Companies House), sorgen für die Beglaubigung durch einen Notar oder Solicitor, reichen es beim FCDO ein und senden das fertig apostillierte Dokument per Kurier in jedes Land.

Wie lange ist die britische Apostille gültig?

Die Apostille selbst ist zeitlich unbegrenzt – das Übereinkommen legt keine Gültigkeitsdauer fest. Die Einschränkungen gibt die empfangende Seite vor: So wird zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Register oft „nicht älter als 3–6 Monate“ verlangt, und die „Alterung“ bezieht sich auf das Dokument, nicht auf die Apostille.

Wird die Apostille auf das Original oder eine Kopie gesetzt?

Das FCDO apostilliert das Original eines britischen öffentlichen Dokuments oder eine Kopie, die von einem britischen Notar oder Solicitor beglaubigt wurde. Eine einfache Fotokopie ohne eine solche Beglaubigung wird nicht akzeptiert.

Muss das Dokument vor der Apostille übersetzt werden?

In der Regel nicht: erst die Apostille, dann die Übersetzung – zusammen mit der Apostille. Die Übersetzung wird dann gemäß den Anforderungen des Bestimmungslandes beglaubigt (beeidigte/notarielle Übersetzung). Falls die Anforderung umgekehrt ist – Apostille auf die Übersetzung –, wird die Übersetzung zunächst von einem britischen Notar beglaubigt, und die Apostille bestätigt dessen Unterschrift.

Wie kann man die britische Apostille überprüfen?

Anhand der eindeutigen Zertifikatsnummer – per Anfrage beim FCDO Legalisation Office; der elektronische Apostille wird anhand der digitalen Signatur und des Links in der Datei selbst überprüft. Was tun, wenn die Apostille dennoch nicht akzeptiert wird – lesen Sie auf der Seite Nichtanerkennung der Apostille durch die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens.

Apostille für britische Dokumente bestellen

Wir besorgen britische Dokumente und die FCDO-Apostille ohne Ihre Anwesenheit – einschließlich erneuter Beschaffung von GRO-Urkunden, ACRO/DBS-Bescheinigungen, Companies House-Auszügen, notarieller Beglaubigung und beglaubigter Übersetzung in die gewünschte Sprache.

Telefon / WhatsApp / Viber / Telegram: +373 67 666 333 · per WhatsApp schreiben · Apostille bestellen · Kontaktformular · Kontakte

Siehe auch: Apostille-Länder · Was ist eine Apostille · Häufige Fragen zur Apostille

Quellen (offiziell)

gov.uk — Get your document legalised (Gebühren und Fristen des FCDO) · HCCH — Tabelle der Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1961 (Inkrafttreten für das Vereinigte Königreich — 24.01.1965). Daten geprüft im Juli 2026; die staatlichen Gebühren des FCDO ändern sich regelmäßig – den aktuellen Betrag bestätigen wir bei der Bestellung.

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