Apostille Irland 🇮🇪

Apostille Irland (Dublin, Cork)

Die Apostille auf irische Dokumente wird von der einzigen Behörde angebracht — dem irischen Außenministerium (Department of Foreign Affairs, DFA), Authentifizierungsabteilung der Konsularabteilung in Dublin. Wir erhalten irische Dokumente und die Apostille aus der Ferne: Vorbereitung und Beglaubigung durch einen Solicitor oder Notar (notary public), Einreichung beim DFA, Übersetzung und Kurierzustellung in jedes Land.

Was ist eine irische Apostille?

Die irische Apostille ist ein Stempel in einer festgelegten Form, dessen Inhalt und Zweck durch das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 definiert sind. Er bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Amtsträgers und des Siegels der ausstellenden Behörde.

Irland hat das Übereinkommen ratifiziert, und die Apostille gilt im Land seit dem 9. März 1999. Dokumente, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, können apostilliert werden (das Übereinkommen legt keine Einschränkungen bezüglich des Ausstellungsdatums fest), aber wenn das alte Formular bei der Behörde Zweifel hervorruft, ist es praktischer, eine erneute Bescheinigung in moderner Form zu bestellen.

Die irische Apostille wird auf Englisch mit dem obligatorischen französischen Titel «Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)» ausgestellt.

Wer setzt die Apostille in Irland?

Nur das Außenministerium (DFA) — Authentications Section, Consular Division. Weder ein Solicitor noch ein Notar noch ein privates Unternehmen stellen die Apostille aus: Sie bereiten das Dokument lediglich vor und beglaubigen es vor der Einreichung beim DFA.

  • Dublin — Authentications Section, Consular Division, Department of Foreign Affairs, 80 St Stephen’s Green, Dublin 2, D02 VY53; Telefon +353 1 408 2174 (werktags 9:30–12:30);
  • Persönliche Einreichung / Drop-off — in Dublin und Cork werktags etwa von 9:00 bis 16:00 Uhr; fertige Dokumente werden per Einschreiben zurückgesandt;
  • Per Post — per Einschreiben an die Authentications Section (die Bearbeitungszeit verlängert sich um die Versandzeit);
  • Offizielle Seite des Dienstes — ireland.ie — Authentications and Apostilles.

Bei der Einreichung am Schalter (counter) beträgt die Bearbeitungszeit etwa 30 Minuten, jedoch werden pro Vorgang maximal 5 Dokumente angenommen. Größere Pakete werden als Drop-off abgegeben und in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.

Fristen und Kosten der Apostille in Irland (Stand 2026)

Art der BeantragungDFA-GebührFrist
Apostille / Authentifizierung – gewöhnliches Dokument€40 pro Stempelam Schalter – ca. 30 Minuten (bis zu 5 Dokumente); per Post/Drop-off – mehrere Werktage + Versand
Dokumente, die direkt mit dem Export von Waren zusammenhängen€10 pro Dokumentgleich
Dokumentenpaket zur internationalen Adoption (Adoption Dossier)€100 pro Paketnach Absprache mit der Abteilung

Zahlung: mit Karte am Schalter oder per irischer Postanweisung (Postal Order) / Bankscheck ausgestellt auf «Department of Foreign Affairs and Trade». Bargeld, Schecks und AMEX-Karten werden nicht akzeptiert – dies ist ein häufiger Grund für die Rücksendung postalischer Anträge aus dem Ausland. Zusätzlich werden die Kosten für einen Solicitor/Notar, die Beschaffung der Dokumente selbst, Übersetzung und Kurierdienst bezahlt.

Verfahren: Was ist vor der Einreichung beim DFA zu tun?

  1. Öffentliche Dokumente (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden aus dem General Register Office, Führungszeugnis Garda Vetting / Police Certificate, Auszüge aus dem Companies Registration Office, Diplome) werden im Original mit «lebender» Unterschrift und Siegel eingereicht – das DFA vergleicht die Unterschrift mit den Mustern in seiner Datenbank.
  2. Private Dokumente (Vollmachten, Erklärungen, eidesstattliche Versicherungen, Kopien, Unternehmensbeschlüsse, Übersetzungen) werden zunächst von einem praktizierenden Solicitor, Commissioner for Oaths oder Notary Public beglaubigt – die Apostille bestätigt die Unterschrift dieses Fachmanns.
  3. Diplome und akademische Dokumente erfordern in der Regel eine vorherige Bestätigung durch die Bildungseinrichtung (Unterschrift des Registrars, dessen Muster dem DFA bekannt ist) oder eine notarielle Beglaubigung.
  4. Erst danach wird das Dokument beim DFA eingereicht – persönlich, als Drop-off oder per Post.

Gibt es in Irland eine elektronische Apostille (e-Apostille)?

Nein. Heute arbeitet das DFA nur mit Papierdokumenten: elektronische Signaturen und digitale Auszüge werden zur Apostillierung nicht akzeptiert, und die Apostille selbst wird als physischer Stempel/Zertifikat ausgestellt. Dies ist ein grundlegender Unterschied Irlands zu Ländern mit e-Apostille – Großbritannien, Spanien, Portugal.

Praktische Schlussfolgerung: Wenn eine irische Behörde Ihnen ein Dokument in elektronischer Form mit digitaler Signatur ausgestellt hat, wird für die Apostille ein Papierexemplar (oder eine von einem Solicitor/Notar beglaubigte Papierkopie) benötigt. Wir berücksichtigen dies und bestellen die erforderliche Dokumentform im Voraus.

Text der irischen Apostille

Englische Sprache (Original)

APOSTILLE
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)

1. Country: Ireland

This public document

2. has been signed by ___________________________

3. acting in the capacity of ________________

4. bears the seal / stamp of ________________

Certified

5. at Dublin 6. the __________________

7. by the Department of Foreign Affairs

8. No ____________________

9. Seal / stamp ________________ 10. Signature ________________

Übersetzung der irischen Apostille ins Deutsche

APOSTILLE (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)

1. Land: Irland

Dieses öffentliche Dokument

2. Unterzeichnet von: __________________ (Name, Vorname)

3. Handelt in der Eigenschaft als: _________________ (Amtsbezeichnung)

4. Versehen mit Siegel / Stempel: ________________

Beglaubigt

5. Ort: Dublin 6. Datum: __________________

7. Durch: Department of Foreign Affairs

8. Nr. ____________________

9. Siegel / Stempel ________________ 10. Unterschrift ________________

Ist eine Apostille für irische Dokumente für EU-Länder erforderlich?

Irland ist ein EU-Mitgliedstaat, daher gilt die Verordnung (EU) 2016/1191: Für bestimmte Personenstandsurkunden (Geburt, Tod, Heirat, Familienstand, Wohnsitz, fehlende Vorstrafen) ist bei Vorlage in einem anderen EU-Land keine Apostille erforderlich – das Original genügt, ggf. mit einem mehrsprachigen Standardformular als Anlage.

Eine Apostille ist weiterhin erforderlich, wenn ein irisches Dokument außerhalb der EU verwendet wird – nach Großbritannien, Moldau, Ukraine, Türkei, USA, China und andere Vertragsstaaten des Übereinkommens. Für Nichtvertragsstaaten ist eine konsularische Legalisierung erforderlich: DFA + Konsulat des Ziellandes.

Kann man eine Apostille im irischen Konsulat erhalten?

Gemäß dem Haager Übereinkommen kann eine Apostille für irische Dokumente nicht im irischen Konsulat im Ausland eingeholt werden – nur im DFA innerhalb Irlands. Die irischen Botschaften und Konsulate führen notarielle Handlungen durch (Beglaubigung von Kopien, Unterschriften), stellen jedoch keine Apostille aus – dies ist unabhängig davon, in welchem Land sich die Vertretung befindet.

Häufige Fragen zur irischen Apostille

Muss man nach Irland reisen?

Nein. Wir besorgen das Dokument (einschließlich einer Zweitausfertigung aus dem General Register Office oder eines Führungszeugnisses), lassen es von einem Solicitor/Notar beglaubigen, reichen es beim DFA ein und senden das Ergebnis per Kurier.

Kann man eine Kopie statt des Originals apostillieren lassen?

Ja, wenn die Kopie von einem irischen Solicitor, Commissioner for Oaths oder Notar beglaubigt wurde. Eine einfache Fotokopie ohne eine solche Beglaubigung wird nicht akzeptiert.

Wie lange ist die irische Apostille gültig?

Unbegrenzt – das Übereinkommen legt keine Gültigkeitsdauer fest. Eine Einschränkung hinsichtlich der ‚Aktualität‘ bezieht sich auf das Dokument selbst (z. B. ein Führungszeugnis, das je nach Anforderung der empfangenden Behörde nicht älter als 3–6 Monate sein darf).

Wird die Übersetzung apostilliert?

Ja, wenn die Übersetzung in Irland von einem Solicitor oder Notar beglaubigt wurde, bestätigt die Apostille die Unterschrift des Beglaubigers. Meist ist es jedoch richtiger, das Dokument zuerst mit einer Apostille zu versehen und die Übersetzung (mit der Apostille) erst nach den Regeln des Bestimmungslandes anzufertigen.

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Siehe auch: Apostille-Länder · Was ist eine Apostille · Wann braucht man keine Apostille

Quellen (offiziell)

ireland.ie — Authentications and Apostilles (Gebühren, Einreichungswege) · HCCH – Tabelle der Vertragsstaaten des Übereinkommens von 1961 (Inkrafttreten für Irland: 09.03.1999). Die Daten wurden im Juli 2026 überprüft; die DFA-Gebühren erfragen wir bei der Bestellung.

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