Bestellung von Dokumenten aus der Ferne – wie das funktioniert

Dokumente aus der Ferne bestellen – wie es funktioniert

Kann man Dokumente bestellen, ohne ins Land zu reisen? Ja, das kann man. Wir fordern Dokumente an, bringen Apostillen an, führen konsularische Legalisation und Nostrifikation durch, fertigen Übersetzungen an und liefern das Ergebnis per Kurier – Sie müssen nirgendwo hinfahren. Nachfolgend der gesamte Prozess Schritt für Schritt und die Zahlungsweise, ohne versteckte Bedingungen.

Wie der Prozess abläuft

  1. Sie wenden sich mit Ihrer Anfrage an uns: welches Dokument benötigt wird, Datum und Ort der Ausstellung (Erteilung), Datum und Ort des Ereignisses. Zum Beispiel: Eine Duplikat wurde in einer Stadt ausgestellt, aber die Geburt selbst war in einer anderen – das ist wichtig.
  2. Sie geben an, was genau benötigt wird: ein Dokument anfordern, apostillieren, konsularische Legalisation, Nostrifikation (Anerkennung) eines Diploms oder Zeugnisses.
  3. Sie geben an, für welches Land das Dokument benötigt wird und wozu genau – das ist oft der entscheidende Faktor, von dem der Bearbeitungsweg abhängt.
  4. Wir klären, ob eine Übersetzung und ein Apostille darauf benötigt wird (entweder Legalisation der Übersetzung oder Übersetzung über das Konsulat).
  5. Für die Berechnung der Lieferung geben Sie die genaue Adresse an, wohin geliefert werden soll. Die Kosten für den Kurierdienst werden automatisch berechnet.
  6. Sie stimmen dem Auftragswert zu. Die Zahlung erfolgt, nachdem unser Vertreter Ihre Vollmacht erhalten hat.
  7. Unser Vertreter setzt sich mit Ihnen in Verbindung und klärt die Details – oder Sie setzen sich selbst mit ihm in Verbindung, wenn das bequemer ist.
  8. Sie senden uns Ihre Dokumente.
  9. Nach Erhalt Ihrer Dokumente (meistens handelt es sich um eine Vollmacht und eine Passkopie) bestätigen wir deren Eingang vom Kurier.
  10. Sie zahlen 70 % des Auftrags.
  11. Wir führen den Auftrag aus und senden Ihnen einen Scan des fertigen Dokuments. Sie zahlen den Restbetrag – 30 %, die Kosten für die Übersetzung Ihrer Vollmacht (falls sie übersetzt wurde) und die Rücksendung per Kurier.
  12. Wir senden Ihnen die Dokumente per Kurierdienst.

Wie die Zahlung erfolgt

  • Nichts im Voraus „in die Luft“ bezahlen. Die Zahlung beginnt erst, nachdem Ihre Vollmacht physisch von unserem Vertreter erhalten wurde.
  • 70% – nach Bestätigung des Eingangs Ihrer Dokumente (Vollmacht, Kopie des Reisepasses).
  • 30% + Übersetzung der Vollmacht (falls erforderlich) + Rücksendung – nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments erhalten haben.
  • In einigen Ländern – zum Beispiel in Moldawien und Armenien – ist der Scan des Dokuments mit QR-Code selbst ein fertiges elektronisches Dokument. Daher senden wir vor der vollständigen Zahlung einen Scan ohne QR-Code. Wir bitten um Verständnis.

Was von Ihnen benötigt wird

  • Vollmacht für unseren Vertreter (wird beim Notar an Ihrem Wohnort ausgestellt; bei Bedarf senden wir den fertigen Text).
  • Kopie des Reisepasses (Seite mit den Daten).
  • Kopien vorhandener Dokumente und genaue Angaben: vollständiger Name wie im Dokument, Daten und Städte des Ereignisses und der Ausstellung.
  • Lieferadresse und das Land, für das das Dokument vorbereitet wird.

Häufige Fragen zur Bestellung

Muss ich persönlich kommen?

Nein. Der gesamte Prozess erfolgt per Vollmacht: Der Vertreter reicht die Dokumente ein und holt sie für Sie ab, und das Ergebnis wird per Kurier an Ihre Adresse geliefert.

Warum ist die Zahlung in 70% und 30% aufgeteilt?

So wird das Risiko zwischen den Parteien aufgeteilt: Wir beginnen mit der Arbeit und tragen die Kosten (Gebühren, Reisen, Übersetzungen) erst nach bestätigter Bestellung, und Sie zahlen den Restbetrag, nachdem Sie den Scan des fertigen Dokuments gesehen haben.

Wie lange wird das dauern?

Hängt vom Land, der Behörde und der Art des Dokuments ab: von wenigen Tagen (Apostille auf ein fertiges Dokument) bis zu mehreren Wochen oder Monaten (Anforderung eines Archivdokuments). Die genauen Fristen nennen wir nach Klärung der Bestelldetails.

Was ist, wenn das Dokument nicht gefunden wird?

Wenn das Archiv oder die Behörde eine offizielle Ablehnung ausstellt (Dokument nicht erhalten, kein Eintrag vorhanden), leiten wir Ihnen diese Antwort weiter – sie hat ebenfalls rechtliche Gültigkeit und wird oft für das Gericht oder das Konsulat benötigt.

Bestellformular

Wenn Sie bereit sind, bei uns Dokumente, Übersetzung, Apostille, Legalisierung oder etwas davon zu bestellen, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Wir antworten und klären die Details.

Kontaktieren Sie uns bequem

Am schnellsten erreichen Sie uns in einem Messenger – wir antworten während der Arbeitszeiten: WhatsApp · Telegram · Viber · Telefon +373 67 666 333 · E-Mail [email protected]. Sie können auch einfach das Formular unten ausfüllen – dann antworten wir Ihnen auf dem Weg, den Sie dort wählen.

Was bedeuten diese Leistungen?

Damit Sie das Formular leichter ausfüllen können, erläutern wir kurz die Begriffe – welches Verfahren wofür benötigt wird.

  • Apostille – vereinfachte Legalisation für Länder des Haager Übereinkommens von 1961: ein Stempel auf dem Dokument, und es ist in allen Vertragsstaaten gültig. Eine zusätzliche Beglaubigung durch das Konsulat ist nicht erforderlich.
  • Konsularische Legalisation – Verfahren für Länder, die die Apostille nicht anerkennen (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China und einige andere). Das Dokument durchläuft eine Kette: Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Es dauert länger und ist teurer als die Apostille, aber ohne sie wird das Dokument dort nicht akzeptiert.
  • Nostrifizierung (Anerkennung) – offizielle Anerkennung eines Diploms, Abschlusses oder eines anderen Bildungsdokuments in einem anderen Land: die Bestätigung, dass Ihre Qualifikation der lokalen entspricht.
  • Notariell beglaubigte Übersetzung – Die Übersetzung wird von einem diplomierten Übersetzer erstellt, und ein Notar beglaubigt die Echtheit seiner Unterschrift. Eine solche Übersetzung wird in den GUS-Staaten und den meisten europäischen Ländern akzeptiert.
  • Übersetzung durch einen vereidigten (gerichtlich beeidigten) Übersetzer – Der Übersetzer ist im Zielland (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien usw.) vereidigt. Sein Stempel hat offiziellen Status, daher ist in der Regel keine separate Legalisation der Übersetzung erforderlich.
  • Übersetzung durch einen Konsularübersetzer – Die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes durchgeführt oder beglaubigt. Sie ist dort erforderlich, wo eine örtliche notarielle Übersetzung nicht akzeptiert wird: häufig in arabischen Ländern und China.
  • Apostille auf die Übersetzung – Die Apostille wird nicht nur auf das Dokument selbst, sondern auch auf die notariell beglaubigte Übersetzung gesetzt. Manchmal ist eine „Doppelapostille“ erforderlich: auf das Original und auf die Übersetzung.

Sie sind sich nicht sicher, was in Ihrem Fall genau erforderlich ist? Geben Sie im Antrag das Land und den Verwendungszweck an und wählen Sie die Option „weiß nicht“ – wir klären selbst die Anforderungen der aufnehmenden Behörde und schlagen Ihnen das weitere Vorgehen vor.

Im internationalen Format mit Ländervorwahl – z.B. +373 67 666 333

Wie können wir Sie kontaktieren? (Wählen Sie die bevorzugten Kontaktwege) *

Wir antworten auf dem von Ihnen gewählten Weg. Am schnellsten geht es per Messenger.

Dokumentart und Name im Dokument (z.B. Geburtsurkunde, Max Mustermann)

Welche Leistung benötigen Sie? *

Apostille – vereinfachte Legalisation für die Länder der Haager Konvention: ein einziger Stempel, gültig in allen Vertragsstaaten. Konsularische Legalisation – für Länder, die die Apostille nicht akzeptieren (VAE, Katar, Kuwait, Ägypten, China u.a.): Notar → Justizministerium → Außenministerium des Ausstellungslandes → Konsulat des Ziellandes. Nostrifizierung – offizielle Anerkennung eines Diploms oder Zeugnisses in einem anderen Land.

Oft ist dies der entscheidende Faktor: Aufenthaltserlaubnis, Heirat, Studium, Arbeit, Staatsbürgerschaft, Gericht usw.

Ist eine Übersetzung erforderlich und welche?

Notariell beglaubigte Übersetzung – eine Übersetzung durch einen diplomierten Übersetzer, dessen Unterschrift von einem Notar beglaubigt wird; wird in der GUS und in den meisten europäischen Ländern akzeptiert. Vereidigter (gerichtlicher) Übersetzer – ein im Zielland vereidigter Übersetzer (Spanien, Italien, Frankreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Rumänien u.a.); sein Stempel ist offiziell, eine separate Legalisierung der Übersetzung ist in der Regel nicht erforderlich. Konsularischer Übersetzer – die Übersetzung wird vom Konsulat des Ziellandes erstellt oder beglaubigt; erforderlich dort, wo eine örtliche notarielle Übersetzung nicht anerkannt wird. Apostille für die Übersetzung – die Apostille wird auf die bereits notariell beglaubigte Übersetzung angebracht (manchmal ist eine „Doppel-Apostille“ erforderlich: auf dem Dokument und auf der Übersetzung). Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie den letzten Punkt; wir passen die Option an die Anforderungen der empfangenden Behörde an.

Land, Stadt, PLZ, Straße, Hausnummer, Wohnung – für die Berechnung der Kurierzustellung

Falls Sie bereits Dokumente oder eine Vollmacht haben, hängen Sie einen Scan oder ein Foto an: So können wir den Preis schneller berechnen und Anforderungen klären. Optional, Dateien können später per Messenger gesendet werden.

Bis zu 5 Dateien, jeweils bis zu 10 MB. Formate: PDF, JPG, JPEG, PNG, HEIC, HEIF, WEBP, DOC, DOCX

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