Dokumente ohne Anreise bestellen

Dokumente

Welche Dokumente kann ich über Ihre Agentur erhalten?

Über unsere Agentur können Sie folgende Dokumente erhalten:
Geburtsurkunde (Geburtsbescheinigung oder Geburtsnachweis),
Heiratsurkunde (Heiratsbescheinigung oder Heiratszertifikat),
Scheidungsurkunde (Scheidungsbescheinigung oder Scheidungszertifikat),

Bescheinigung oder Zertifikat über den Familienstand (dass eine Person nicht verheiratet, geschieden oder verwitwet ist),
Sterbeurkunde (auch Bescheinigung oder Zertifikat).

Wenn eine Person verstorben ist, werden anstelle der Geburtsurkunde und der Heiratsurkunde ein Geburtenauszug und ein Heiratsauszug ausgestellt.

In einigen Fällen ist es möglich, anstelle der Urkunde eine Kopie des Registereintrags zu erhalten.

Wir bieten auch Hilfe bei der Beschaffung von:
Führungszeugnis (Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Nachweis der fehlenden Vorstrafen),
Bescheinigung über fehlendes Immobilieneigentum (über den Nichterwerb von Immobilien für spezielle Sozialprogramme),
Steuerbescheinigung (über Schuldenfreiheit, Wohnsitz, Steuerpflichtigenstatus), Bescheinigung über Staatsbürgerschaft oder deren Fehlen, Bonitätsauskunft,
Bescheinigung über Einträge im Arbeitsbuch (Berufserfahrung und Gehalt),
Bescheinigung über den Familienstand.

Aus welchen Ländern können Dokumente beschafft werden?

Wir arbeiten mit allen Ländern der GUS und Europas.
Alle oben genannten Dokumente können aus den Ländern der ehemaligen Sowjetunion beschafft werden: Ukraine, Republik Moldau, Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Russische Föderation (Russland), Belarus (Weißrussland), Lettland, Litauen, Estland, Armenien, Georgien, Tadschikistan, Turkmenistan.

 Europäische Länder, aus denen wir ebenfalls Dokumente beschaffen: Deutschland, Griechenland, Italien, Frankreich, Portugal, Spanien, Vereinigte Arabische Emirate.

Was wird benötigt, um Dokumente über Ihre Agentur zu erhalten oder anzufordern?

Über unsere Agentur können Dokumente auf der Grundlage einer Vollmacht beschafft werden:

Notarielle Vollmacht (beim Notar erstellt, mit oder ohne Apostille oder Legalisation – abhängig davon, in welchem Land Sie sie ausstellen und für welches Land sie bestimmt ist),
Konsularische Vollmacht (die günstigste Option für Bürger der GUS-Staaten, jedoch mit langer Wartezeit verbunden),Vollmacht aus verschiedenen Gemeinden (z. B. in Italien), jedoch mit Apostille bestätigt.

Wir sind gesetzlich verpflichtet, mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag zu unterzeichnen. Daher auch der Werkvertrag.

Dem Vertrag und der Vollmacht müssen Sie einfache Kopien der Pässe beifügen, die Sie besitzen (die Seite mit dem aktuellen Foto und die Seite mit der Meldeanschrift oder dem Wohnort, der Registrierung). In der Regel ist es erforderlich, in der Vollmacht beide Pässe, den Inlands- und den Auslandspass, anzugeben. Wenn kein Inlandspass vorhanden ist, wird der Auslandspass angegeben.