Apostille Kroatien, Zagreb
Was ist eine kroatische Apostille?
Die kroatische Apostille (Apostille Kroatien) – ist ein Stempel, dessen Form, Inhalt und Zweck durch das Apostille-Übereinkommen von 1961 festgelegt sind.
Der Prozess der Legalisierung von Dokumenten durch eine Apostille – ist ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung der Echtheit von Dokumenten, das gemäß den Bestimmungen des oben genannten Übereinkommens von 1961 über die Apostille durchgeführt wird und nur für diejenigen Länder angewendet werden kann , die, wie die Republik Kroatien, Mitglieder dieses Übereinkommens sind.
Die Apostille in Kroatien unterscheidet sich nicht vom internationalen Standard der Apostille. Allerdings enthält die kroatische Apostille Informationen in der kroatischen Amtssprache.
Kroatien ist dem Haager Übereinkommen „über die Apostille“ am 08. Oktober 1991 beigetreten. Die Apostille wurde am 23. April 1993 wirksam. Das bedeutet, dass Dokumente, die vor April 1993 ausgestellt wurden, nicht mit einer Apostille versehen werden können. Solche Dokumente müssen in Dokumente neuen Formats umgewandelt werden.
Wie sieht eine kroatische Apostille aus?
Foto einer kroatischen Apostille:

Die Apostillenbeglaubigung erfolgt durch Aufdruck (Ausdruck oder typografischen Druck) oder durch Anbringen eines Stempels auf einem selbstklebenden Papierdokument, das mit Sicherheitsmerkmalen versehen ist.
Text der Apostille aus Kroatien
Kroatische Sprache
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)
1. Zemlja: REPUBLIKA HRVATSKA
Potvrđujem da je ovu javnu ispravu
2. Potpisao-la ___________________________
3. U svojstvu ovlaštenog službenika Općinskog suda u ________________
4. Mit Siegel, Dienstsiegel, amtlichem Siegel versehen, erklärt ________________
erklärt
5. in __________________
6. am __________________
7. Bezeichnung der Behörde ________________
8. unter Nr. ____________________
9. Siegel (Stempel)
10. Unterschrift
Übersetzung der kroatischen Apostille ins Deutsche
(Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)
1. Land: Republik Kroatien
Ich bestätige, dass dieses öffentliche Dokument
2. unterzeichnet von _______________
3. in der Eigenschaft des bevollmächtigten Amtsträgers des Gemeindegerichts in ________
4. mit einem Siegel versehen, beglaubigt durch das Dienstsiegel, erklärt _________
Gestempelt / Bedruckt / Beglaubigt
5. in ______
6. Datum ______
7. Bezeichnung der Behörde ____
8. unter Nr. ________
9. Stempel
10. Unterschrift
(Anm. BUSINESS LAWYERS SRL: Siegel der zur Beglaubigung von Apostillen befugten Behörde)
Antrag auf Apostille in Kroatien

Verfahren der Apostille in Kroatien
Bei der notariellen Beglaubigung von Unterschriften (Vollmachten, Kopien usw.), der Beglaubigung eines von einer zuständigen Behörde der Republik Kroatien (Standesämter, Hochschulen usw.) ausgestellten Dokuments oder einer von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer beglaubigten Übersetzung müssen solche Dokumente mit einem Apostille-Stempel durch das örtlich zuständige Gemeindegericht in Kroatien legalisiert werden, bei dem die Unterschrift des Beamten/der bevollmächtigten Person hinterlegt ist, die die Echtheit des Dokuments mit einer offiziellen Unterschrift und einem Siegel bestätigt hat.
Dokumente mit angebrachtem Apostille-Stempel können in jedem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ohne zusätzliche Authentifizierungsanforderungen verwendet werden.
Alle oben genannten Authentifizierungen müssen bei jeder zuständigen Behörde per Vollmacht oder persönlich beantragt werden.
Das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten, die unter die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden in der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – nur für EU-Mitgliedstaaten.
Die Republik Kroatien wendet die Verordnung über öffentliche Urkunden auf folgende Dokumente an:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- eingetragene Lebenspartnerschaftsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Meldebescheinigung/Wohnsitzbescheinigung
- Führungszeugnis (Strafregisterbescheinigung)
Dokumente werden von den zuständigen Behörden ausgestellt und bedürfen für die Verwendung innerhalb der EU keiner weiteren Legalisierung durch das Gemeindegericht Kroatiens, z. B. ist es nicht erforderlich, ein vom Gemeindegericht beglaubigtes Personenstandsdokument zu besitzen.
Hinweis: Die Verordnung gilt nicht für Kopien (Auszüge) aus Personenstandsregistern, die der Legalisierung unterliegen (z. B. der Unterschied zwischen einer Kopie aus dem Personenstandsregister und einer Geburtsurkunde).
Gemäß der Verordnung können Sie bei der ausstellenden Behörde eines der oben genannten Dokumente ein mehrsprachiges Standardformular in der Sprache des EU-Mitgliedstaats anfordern, in dem Sie das Dokument verwenden möchten, um Übersetzungsanforderungen zu vermeiden.
Wo wird die Apostille in Kroatien angebracht
- Gemeindegerichte
- Ministerium für Justiz und Staatsverwaltung
Warum ist eine Apostille erforderlich, wenn die Dokumente aus Kroatien bereits ein Siegel und die Unterschrift eines Beamten tragen?
Der Grund dafür ist, dass in den Ministerien und Behörden, staatlichen Stellen, Archiven und Standesämtern Kroatiens viele Beamte arbeiten.
Beamte wechseln regelmäßig. Das bedeutet, dass es viele Unterschriften gibt und auch diese sich ändern. Um die Echtheit und Richtigkeit des Dokuments zu überprüfen und Fälschungen zu vermeiden, muss festgestellt werden, ob die Unterschrift des Beamten mit seinen Unterschriftsmustern übereinstimmt und ob er das betreffende Dokument unterzeichnet hat.
Angesichts der großen Anzahl von Dokumenten und der Vielzahl von Beamten ist dies sehr schwierig zu bewerkstelligen. Besonders schwierig ist es für die Beamten im Ausland, die Ihre Dokumente entgegennehmen.
Daher entstand das System der Bestätigung aller Unterschriften und Siegel durch mehrere Personen – um die Arbeit ausländischer Beamter zu erleichtern. Dies verkürzt auch die Bearbeitungszeit von Dokumenten im Ausland sowie die Wartezeit für Antragsteller. In einem solchen System können die lokalen Beamten, die für die Apostille zuständig sind, Unterschriften, Siegel und die Dokumente selbst (deren Vordrucke und Inhalt) leichter überprüfen.
Mitarbeiter, die Zugang zur internen Datenbank mit Unterschriften, Siegeln und Dokumentenmustern haben, werden ebenfalls mit ihren eigenen Unterschriften in ein spezielles Register eingetragen. Dieses Register beschränkt sich jedoch auf ein Dutzend Unterschriften, deren Muster an andere Partnerländer weitergegeben werden oder von diesen auf andere Weise leicht überprüft werden können.
Es gibt zwei Verfahren einer solchen Bestätigung. Das erste Verfahren – das zuverlässigste – ist die Legalisierung von Dokumenten. Wenn ein Dokument von dem Beamten, der es ausstellt, unterzeichnet wird, dann wird das Dokument von einem Mitarbeiter des Ministeriums (in der Regel des Außenministeriums) beglaubigt, und anschließend wird die letzte Unterschrift vom Konsulat des Landes, in dem die Dokumente vorgelegt werden müssen, überprüft und beglaubigt. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage einer aktuellen Datenbank (Liste) von Unterschriften – entlang einer Kette von drei Behörden (Institutionen, Staatsorganen).
Das zweite Verfahren basiert auf einem größeren Vertrauen und umgeht eine Behörde, in der Regel das Außenministerium. In diesem Fall handelt es sich um die Apostille. Die Apostille – ein spezieller Stempel nach festgelegtem Muster – vereinfacht das Verfahren der Anerkennung von Dokumenten eines Staates auf dem Territorium eines anderen erheblich.
Wozu eine Apostille anbringen, wenn kroatische Dokumente online überprüft werden können?
Systeme zur Online-Überprüfung von Dokumenten sind eine neue Lösung zur Prüfung der Echtheit von Dokumenten. Man kann sagen, dass sich solche Systeme noch in der Testphase befinden. Und ihre Funktionsweise sollte verbessert werden.
Wenn Regierungen und Gesellschaft für ein solches System der Dokumentenprüfung bereit sind, wird die Notwendigkeit einer Apostille höchstwahrscheinlich entfallen.
Allerdings werden ziemlich viele Beamte Zugang zu einem solchen System haben. Und das wirft erneut die Frage nach der großen Anzahl von Unterschriften und deren Aktualität auf.
Kann man eine Apostille im Konsulat Kroatiens anbringen lassen?
Gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen kann der Apostille-Stempel für kroatische Dokumente nicht im Konsulat Kroatiens eingeholt werden. Dies ist unabhängig vom Land, in dem sich das Konsulat befindet, sei es die Ukraine, Italien, Deutschland, Moldawien und so weiter.
Gibt es in Kroatien eine elektronische Apostille – E-Apostille?
Die elektronische Apostille ermöglicht die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Bildungsdokumenten (Schulabschlusszeugnis, Bildungsdiplom), Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, medizinischen Attesten, Gerichtsbeschlüssen und anderen Dokumenten zur Verwendung im Ausland.
Das elektronische Apostillenregister wurde zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch entwickelt. Mithilfe des elektronischen Apostillenregisters kann jede interessierte Person die Apostillierung eines Dokuments visuell und das gescannte Dokument überprüfen.
Wie kann man die elektronische Apostille überprüfen?
Die Apostille wird anhand der Apostillennummer und des Ausstellungsdatums überprüft (die Apostille hat eine 15-stellige eindeutige Nummer (in der Zeile unter Nummer 8) und ein Ausstellungsdatum (in der Zeile unter Nummer 6)). Diese Informationen müssen in die entsprechenden Felder auf der Webseite eingegeben werden. Beim Drücken der Suchtaste öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Apostille und das apostillierte Dokument sehen können.
Liste der Länder, für die eine Apostille für Dokumente aus Kroatien erforderlich ist
- Albanien
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Armenien
- Australien
- Aserbaidschan
- Bahamas
- Bahrain
- Barbados
- Belgien
- Belize
- Belarus
- Botswana
- Bolivien
- Brasilien
- Brunei Darussalam
- Burundi
- Zypern
- Chile
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Estland
- Fidschi
- Philippinen
- Finnland
- Griechenland
- Grenada
- Georgien
- Guatemala
- Guyana
- Honduras
- Hongkong
- Kroatien
- Indien
- Indonesien
- Irland
- Island
- Italien
- Israel
- Jamaika
- Japan
- Südafrika
- Kap Verde
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Korea
- Kosovo
- Costa Rica
- Cookinseln
- Lettland
- Lesotho
- Liberia
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Mazedonien
- Malawi
- Malta
- Marokko
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Moldau
- Monaco
- Mongolei
- Namibia
- Nicaragua
- Niue
- Niederlande
- Norwegen
- Neuseeland
- Deutschland
- Oman
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Portugal
- Samoa
- San Marino
- Saudi-Arabien – seit 7. Dezember 2022
- Seychellen
- Singapur
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Slowakei
- Suriname
- Eswatini
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- São Tomé und Príncipe
- St. Vincent und die Grenadinen
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Tadschikistan
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tunesien
- Türkei
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Ukraine
- Uruguay
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
Liste der Länder, für die keine Legalisation, Apostille oder notarielle Beglaubigung von Dokumenten aus Kroatien erforderlich ist
Sie benötigen keine Legalisation oder notarielle Beglaubigung von Dokumenten für Länder, mit denen die Republik Kroatien bilaterale Abkommen über internationale Rechtshilfe unterzeichnet hat, nämlich:
- Österreich