Vollmacht

Was ist eine Vollmacht?

Vollmacht – die Zustimmung einer Person, dass eine andere Person bestimmte Handlungen vornimmt. Die Person, die einer anderen Person vertraut, wird als Vollmachtgeber bezeichnet. Die Person, der vertraut wird, wird als Bevollmächtigter oder Vertrauensperson bezeichnet. Beide Personen müssen volljährig und geschäftsfähig sein sowie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) besitzen.

Wozu werden Vollmachten erstellt?

Vollmachten werden zu verschiedenen Zwecken erstellt. In der Regel betrifft dies die Verfügung oder Verwaltung von Geldmitteln oder Wertgegenständen sowie den Zugang zu persönlichen Informationen und die Verarbeitung personenbezogener Daten (Dokumente / Akten / Zertifikate / Bescheinigungen / Auszüge – von staatlichen Stellen: Einreichung, Abholung, Berichtigung, Neuregistrierung).

Wie wird eine Vollmacht ausgestellt?

Eine Vollmacht wird in den meisten Fällen schriftlich in Anwesenheit einer Person ausgestellt, die befugt ist, die Identität des Vollmachtgebers und seinen in der Vollmacht zum Ausdruck gebrachten Willen zu bestätigen.

In der Regel wird die Vollmacht sowohl vom Vollmachtgeber selbst als auch von einer Amtsperson oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben. Zum Beispiel einem Notar oder Konsul. Dies kann auch ein bevollmächtigter leitender Mitarbeiter einer kommunalen Selbstverwaltungsbehörde sein. Eine solche Praxis ist beispielsweise in Portugal weit verbreitet.

Eine Vollmacht muss enthalten: die Unterschrift des Vollmachtgebers mit Angabe seiner Daten, die Handlungen, die in seinem Namen auf den Bevollmächtigten übertragen werden, die Daten ihrer Reisepässe oder Personalausweise, das Datum, die beglaubigende Unterschrift des Beamten oder Notars, Konsuls sowie das entsprechende Siegel.

Eine Vollmacht wird in den meisten Ländern der Welt auf Papier im Format A4 in gedruckter Textform ausgestellt. In einigen Ländern wird Sicherheitspapier verwendet, z. B. in der Ukraine. In anderen wird einfaches Papier verwendet, z. B. in Moldawien.

Was ist eine notarielle Vollmacht?

Eine notarielle Vollmacht ist eine Form der Vollmacht, für die bestimmte Regeln und die Gesetzgebung des Landes gelten, in dem der Notar tätig ist. Alle Notare handeln nach dem Gesetz, daher können die Anforderungen in verschiedenen Ländern unterschiedlich sein. In einigen Ländern sind diese Anforderungen strenger (z. B. müssen Kopien der Pässe der Bevollmächtigten und deren vollständige Daten vorgelegt werden, und die Vollmacht muss in der Sprache des Landes des Notars verfasst sein – Russland), in anderen sind sie viel lockerer (es reicht aus, die persönliche/private Nummer des Bevollmächtigten ohne Nachweisdokumente anzugeben, und die Vollmacht kann in jeder Sprache verfasst sein, der Notar bestätigt lediglich die Unterschrift des Vollmachtgebers darauf).

Der Notar gibt zwingend die Daten des Vollmachtgebers aus dessen Reisepass oder Ausweis an. Die notarielle Vollmacht wird durch die Unterschrift des Notars und sein Siegel beglaubigt. Auf der Vollmacht müssen das Datum ihrer Unterzeichnung und der Ort ihrer Unterzeichnung angegeben sein.

Bei langer Wartezeit ist es oft einfacher, eine Vollmacht beim Notar zu erstellen (in Apostille-Staaten – mit Apostille, in Nicht-Apostille-Staaten – mit Legalisation, falls diese Vollmacht ins Ausland gesendet werden soll).

Was ist eine konsularische Vollmacht (Vollmacht vom Konsulat)?

Eine konsularische Vollmacht ist eine Ermächtigung des Vollmachtgebers, die in gedruckter Form auf Papier mit der Unterschrift und dem Siegel eines Konsularbeamten festgehalten ist.

Die Vollmacht wird gemäß den Anforderungen des Landes des Konsulats ausgestellt. In der Regel ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bei langer Wartezeit ist es oft einfacher, eine Vollmacht beim Notar zu erstellen (in Apostille-Staaten – mit Apostille, in Nicht-Apostille-Staaten – mit Legalisation, falls diese Vollmacht ins Ausland gesendet werden soll).

Werden in Botschaften Vollmachten ausgestellt?

Botschaften befassen sich in der Regel nicht mit der Erstellung und Abfassung von Vollmachten. Ihre Zuständigkeit liegt darüber. Sie vertreten das Land in offiziellen Beziehungen mit einem anderen Land auf hoher Ebene.

Diese Funktion wird von Konsularbeamten wahrgenommen.

Was ist der Unterschied zwischen einer notariellen Vollmacht und einer konsularischen Vollmacht?

Eine notarielle Vollmacht kann sowohl im Inland als auch in anderen Ländern vorgelegt werden. In Ländern, die untereinander Abkommen über den vereinfachten Urkundenverkehr geschlossen haben, genießen notarielle Vollmachten dieser Länder Freizügigkeit ohne zusätzliche Bestätigungen.

Haben die Länder ein solches Abkommen nicht geschlossen, ist entweder eine Apostille oder eine konsularische Legalisation (Supra- oder Superlegalisation) erforderlich. Länder, die das Haager Apostille-Übereinkommen unterzeichnet haben, verwenden die Apostille. Hat mindestens eines der Länder das Haager Übereinkommen nicht unterzeichnet, kommt das Legalisa­tionsverfahren zur Anwendung.

Eine konsularische Vollmacht kann nur in dem Land vorgelegt werden, dem das Konsulat angehört, oder in einem Land, mit dem ein Abkommen über den freien Urkundenverkehr besteht. In allen anderen Ländern ist eine solche Vollmacht jedoch nutzlos. Auf eine konsularische Vollmacht kann weder eine Apostille angebracht noch kann sie in einem anderen Konsulat legalisiert werden.

Kann und sollte man eine notarielle Vollmacht mit einer Apostille versehen?

Wie bereits erwähnt, kann eine notarielle Vollmacht mit einer Apostille versehen werden. In einigen Ländern, wie z. B. Israel, erledigen dies die Notare selbst. In anderen Ländern ist das Justizministerium dafür zuständig.

Ist für eine notarielle Vollmacht eine konsularische Legalisation (Superlegalisation) erforderlich?

Vor der Einreichung der Vollmacht beim Konsulat wird sie in einem Ministerium bestätigt (in manchen Ländern ist dies das Außenministerium, in anderen Fällen das Justizministerium, häufig in beiden Ministerien).

Muss und kann man eine konsularische Vollmacht mit einer Apostille versehen?

Eine konsularische Vollmacht kann nicht mit einer Apostille versehen werden. Die Unterschriften von Konsulatsmitarbeitern werden nicht durch eine Apostille beglaubigt.

Muss und kann man eine konsularische Vollmacht legalisieren?

Eine konsularische Vollmacht kann ebenfalls nicht legalisiert werden. Da die Unterschriften konsularischer Beamter nicht von Konsulaten anderer Länder bestätigt werden können.