Apostille Kroatien, Zagreb
Was ist eine kroatische Apostille?
Die kroatische Apostille (Apostille Kroatien) – ist ein Stempel, dessen Form, Inhalt und Zweck durch das Apostille-Übereinkommen von 1961 festgelegt sind.
Der Prozess der Legalisierung von Dokumenten durch eine Apostille – ist ein vereinfachtes Verfahren zur Beglaubigung der Echtheit von Dokumenten, das gemäß den Bestimmungen des oben genannten Übereinkommens von 1961 über die Apostille durchgeführt wird und nur für diejenigen Länder angewendet werden kann , die, wie die Republik Kroatien, Mitglieder dieses Übereinkommens sind.
Die Apostille in Kroatien unterscheidet sich nicht vom internationalen Standard der Apostille. Allerdings enthält die kroatische Apostille Informationen in der kroatischen Amtssprache.
Kroatien ist dem Haager Übereinkommen „über die Apostille“ am 08. Oktober 1991 beigetreten. Die Apostille wurde am 23. April 1993 wirksam. Das bedeutet, dass Dokumente, die vor April 1993 ausgestellt wurden, nicht mit einer Apostille versehen werden können. Solche Dokumente müssen in Dokumente neuen Formats umgewandelt werden.
Wie sieht eine kroatische Apostille aus?
Foto einer kroatischen Apostille:

Die Apostillenbeglaubigung erfolgt durch Aufdruck (Ausdruck oder typografischen Druck) oder durch Anbringen eines Stempels auf einem selbstklebenden Papierdokument, das mit Sicherheitsmerkmalen versehen ist.
Text der Apostille aus Kroatien
Kroatische Sprache
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)
1. Zemlja: REPUBLIKA HRVATSKA
Potvrđujem da je ovu javnu ispravu
2. Potpisao-la ___________________________
3. U svojstvu ovlaštenog službenika Općinskog suda u ________________
4. Mit Siegel, Dienstsiegel, amtlichem Siegel versehen, erklärt ________________
erklärt
5. in __________________
6. am __________________
7. Bezeichnung der Behörde ________________
8. unter Nr. ____________________
9. Siegel (Stempel)
10. Unterschrift
Übersetzung der kroatischen Apostille ins Deutsche
(Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)
1. Land: Republik Kroatien
Ich bestätige, dass dieses öffentliche Dokument
2. unterzeichnet von _______________
3. in der Eigenschaft des bevollmächtigten Amtsträgers des Gemeindegerichts in ________
4. mit einem Siegel versehen, beglaubigt durch das Dienstsiegel, erklärt _________
Gestempelt / Bedruckt / Beglaubigt
5. in ______
6. Datum ______
7. Bezeichnung der Behörde ____
8. unter Nr. ________
9. Stempel
10. Unterschrift
(Anm. BUSINESS LAWYERS SRL: Siegel der zur Beglaubigung von Apostillen befugten Behörde)
Antrag auf Apostille in Kroatien

Verfahren der Apostille in Kroatien
Bei der notariellen Beglaubigung von Unterschriften (Vollmachten, Kopien usw.), der Beglaubigung eines von einer zuständigen Behörde der Republik Kroatien (Standesämter, Hochschulen usw.) ausgestellten Dokuments oder einer von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer beglaubigten Übersetzung müssen solche Dokumente mit einem Apostille-Stempel durch das örtlich zuständige Gemeindegericht in Kroatien legalisiert werden, bei dem die Unterschrift des Beamten/der bevollmächtigten Person hinterlegt ist, die die Echtheit des Dokuments mit einer offiziellen Unterschrift und einem Siegel bestätigt hat.
Dokumente mit angebrachtem Apostille-Stempel können in jedem Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ohne zusätzliche Authentifizierungsanforderungen verwendet werden.
Alle oben genannten Authentifizierungen müssen bei jeder zuständigen Behörde per Vollmacht oder persönlich beantragt werden.
Das Verfahren zur Legalisierung von Dokumenten, die unter die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden in der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – nur für EU-Mitgliedstaaten.
Die Republik Kroatien wendet die Verordnung über öffentliche Urkunden auf folgende Dokumente an:
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
- Heiratsurkunde
- eingetragene Lebenspartnerschaftsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Meldebescheinigung/Wohnsitzbescheinigung
- Führungszeugnis (Strafregisterbescheinigung)
Dokumente werden von den zuständigen Behörden ausgestellt und bedürfen für die Verwendung innerhalb der EU keiner weiteren Legalisierung durch das Gemeindegericht Kroatiens, z. B. ist es nicht erforderlich, ein vom Gemeindegericht beglaubigtes Personenstandsdokument zu besitzen.
Hinweis: Die Verordnung gilt nicht für Kopien (Auszüge) aus Personenstandsregistern, die der Legalisierung unterliegen (z. B. der Unterschied zwischen einer Kopie aus dem Personenstandsregister und einer Geburtsurkunde).
Gemäß der Verordnung können Sie bei der ausstellenden Behörde eines der oben genannten Dokumente ein mehrsprachiges Standardformular in der Sprache des EU-Mitgliedstaats anfordern, in dem Sie das Dokument verwenden möchten, um Übersetzungsanforderungen zu vermeiden.
Wo wird die Apostille in Kroatien angebracht
- Gemeindegerichte
- Ministerium für Justiz und Staatsverwaltung
Warum ist eine Apostille erforderlich, wenn die Dokumente aus Kroatien bereits ein Siegel und die Unterschrift eines Beamten tragen?
Der Grund dafür ist, dass in den Ministerien und Behörden, staatlichen Stellen, Archiven und Standesämtern Kroatiens viele Beamte arbeiten.
Beamte wechseln regelmäßig. Das bedeutet, dass es viele Unterschriften gibt und auch diese sich ändern. Um die Echtheit und Richtigkeit des Dokuments zu überprüfen und Fälschungen zu vermeiden, muss festgestellt werden, ob die Unterschrift des Beamten mit seinen Unterschriftsmustern übereinstimmt und ob er das betreffende Dokument unterzeichnet hat.
Angesichts der großen Anzahl von Dokumenten und der Vielzahl von Beamten ist dies sehr schwierig zu bewerkstelligen. Besonders schwierig ist es für die Beamten im Ausland, die Ihre Dokumente entgegennehmen.
Daher entstand das System der Bestätigung aller Unterschriften und Siegel durch mehrere Personen – um die Arbeit ausländischer Beamter zu erleichtern. Dies verkürzt auch die Bearbeitungszeit von Dokumenten im Ausland sowie die Wartezeit für Antragsteller. In einem solchen System können die lokalen Beamten, die für die Apostille zuständig sind, Unterschriften, Siegel und die Dokumente selbst (deren Vordrucke und Inhalt) leichter überprüfen.
Mitarbeiter, die Zugang zur internen Datenbank mit Unterschriften, Siegeln und Dokumentenmustern haben, werden ebenfalls mit ihren eigenen Unterschriften in ein spezielles Register eingetragen. Dieses Register beschränkt sich jedoch auf ein Dutzend Unterschriften, deren Muster an andere Partnerländer weitergegeben werden oder von diesen auf andere Weise leicht überprüft werden können.
Es gibt zwei Verfahren einer solchen Bestätigung. Das erste Verfahren – das zuverlässigste – ist die Legalisierung von Dokumenten. Wenn ein Dokument von dem Beamten, der es ausstellt, unterzeichnet wird, dann wird das Dokument von einem Mitarbeiter des Ministeriums (in der Regel des Außenministeriums) beglaubigt, und anschließend wird die letzte Unterschrift vom Konsulat des Landes, in dem die Dokumente vorgelegt werden müssen, überprüft und beglaubigt. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage einer aktuellen Datenbank (Liste) von Unterschriften – entlang einer Kette von drei Behörden (Institutionen, Staatsorganen).
Das zweite Verfahren basiert auf einem größeren Vertrauen und umgeht eine Behörde, in der Regel das Außenministerium. In diesem Fall handelt es sich um die Apostille. Die Apostille – ein spezieller Stempel nach festgelegtem Muster – vereinfacht das Verfahren der Anerkennung von Dokumenten eines Staates auf dem Territorium eines anderen erheblich.
Wozu eine Apostille anbringen, wenn kroatische Dokumente online überprüft werden können?
Systeme zur Online-Überprüfung von Dokumenten sind eine neue Lösung zur Prüfung der Echtheit von Dokumenten. Man kann sagen, dass sich solche Systeme noch in der Testphase befinden. Und ihre Funktionsweise sollte verbessert werden.
Wenn Regierungen und Gesellschaft für ein solches System der Dokumentenprüfung bereit sind, wird die Notwendigkeit einer Apostille höchstwahrscheinlich entfallen.
Allerdings werden ziemlich viele Beamte Zugang zu einem solchen System haben. Und das wirft erneut die Frage nach der großen Anzahl von Unterschriften und deren Aktualität auf.
Kann man eine Apostille im Konsulat Kroatiens anbringen lassen?
Gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen kann der Apostille-Stempel für kroatische Dokumente nicht im Konsulat Kroatiens eingeholt werden. Dies ist unabhängig vom Land, in dem sich das Konsulat befindet, sei es die Ukraine, Italien, Deutschland, Moldawien und so weiter.
Gibt es in Kroatien eine elektronische Apostille – E-Apostille?
Die elektronische Apostille ermöglicht die Beglaubigung von Geburtsurkunden, Bildungsdokumenten (Schulabschlusszeugnis, Bildungsdiplom), Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, medizinischen Attesten, Gerichtsbeschlüssen und anderen Dokumenten zur Verwendung im Ausland.
Das elektronische Apostillenregister wurde zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch entwickelt. Mithilfe des elektronischen Apostillenregisters kann jede interessierte Person die Apostillierung eines Dokuments visuell und das gescannte Dokument überprüfen.
Wie kann man die elektronische Apostille überprüfen?
Die Apostille wird anhand der Apostillennummer und des Ausstellungsdatums überprüft (die Apostille hat eine 15-stellige eindeutige Nummer (in der Zeile unter Nummer 8) und ein Ausstellungsdatum (in der Zeile unter Nummer 6)). Diese Informationen müssen in die entsprechenden Felder auf der Webseite eingegeben werden. Beim Drücken der Suchtaste öffnet sich ein Fenster, in dem Sie die Apostille und das apostillierte Dokument sehen können.
Liste der Länder, für die eine Apostille für Dokumente aus Kroatien erforderlich ist
- Albanien
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Armenien
- Australien
- Aserbaidschan
- Bahamas
- Bahrain
- Barbados
- Belgien
- Belize
- Belarus
- Botswana
- Bolivien
- Brasilien
- Brunei Darussalam
- Burundi
- Zypern
- Chile
- Dänemark
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- El Salvador
- Estland
- Fidschi
- Philippinen
- Finnland
- Griechenland
- Grenada
- Georgien
- Guatemala
- Guyana
- Honduras
- Hongkong
- Kroatien
- Indien
- Indonesien
- Irland
- Island
- Italien
- Israel
- Jamaika
- Japan
- Südafrika
- Kap Verde
- Kasachstan
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Korea
- Kosovo
- Costa Rica
- Cookinseln
- Lettland
- Lesotho
- Liberia
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Mazedonien
- Malawi
- Malta
- Marokko
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Moldau
- Monaco
- Mongolei
- Namibia
- Nicaragua
- Niue
- Niederlande
- Norwegen
- Neuseeland
- Deutschland
- Oman
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Portugal
- Samoa
- San Marino
- Saudi-Arabien – seit 7. Dezember 2022
- Seychellen
- Singapur
- Vereinigte Staaten von Amerika
- Slowakei
- Suriname
- Eswatini
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- São Tomé und Príncipe
- St. Vincent und die Grenadinen
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Tadschikistan
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tunesien
- Türkei
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
- Ukraine
- Uruguay
- Usbekistan
- Vanuatu
- Venezuela
Liste der Länder, für die keine Legalisation, Apostille oder notarielle Beglaubigung von Dokumenten aus Kroatien erforderlich ist
Sie benötigen keine Legalisation oder notarielle Beglaubigung von Dokumenten für Länder, mit denen die Republik Kroatien bilaterale Abkommen über internationale Rechtshilfe unterzeichnet hat, nämlich:
- Österreich
- Belgien *
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Montenegro
- Tschechische Republik
- Frankreich
- Griechenland **
- Italien ***
- Ungarn
- Nordmazedonien
- Polen
- Rumänien
- Slowenien
- Slowakei ****
- Serbien
- Russische Föderation
- Türkei *****
* gemäß Artikel 10 des Abkommens über Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen zwischen der SFRJ und dem Königreich Belgien, Belgrad, 24. September 1971 („Narodne novine“ – Internationale Abkommen, Nr. 11/97 – der Text des Abkommens wurde im Amtsblatt der SFRJ veröffentlicht
– Internationale Verträge Nr. 7/74 vom 1. Juli 1974) sieht eine Ausnahme für bestimmte Dokumente wie folgt vor:
„Artikel 10.
Im Rahmen der Ausstellung, Erteilung oder Beglaubigung durch Gerichte eines der beiden Länder zur Verwendung in Gerichtsverfahren auf dem Hoheitsgebiet des anderen Staates bedürfen sie keiner Legalisation oder ähnlicher Formalitäten, sofern sie mit dem Siegel des Gerichts versehen sind. Dies gilt auch für Akten oder Dokumente, die von einem befugten Beamten des Gerichts unterzeichnet wurden, sofern seine Unterschrift nach dem Recht des Landes, dem das Gericht angehört, ausreichend ist.“
** Gemäß den Bestimmungen des Artikels 29 des Übereinkommens zwischen der FNRJ und dem Königreich Griechenland über gegenseitige Rechtsbeziehungen, Athen, 18. Juni 1959 („Narodne novine“ – Internationale Verträge, Nr. 4/96 – Text des Übereinkommens, veröffentlicht im Amtsblatt der FNRJ – Anhang: Internationale Verträge und andere Abkommen, Nummer 7/60), wird der Begriff öffentliche Urkunde enger definiert, das heißt, er bezieht sich nur auf Dokumente, die von „Justizbehörden“ sowie von „Verwaltungsbehörden“ erstellt und ausgestellt wurden.
*** Gemäß den Artikeln 19, 20 und 21 des Übereinkommens zwischen der FNRJ und der Italienischen Republik über gegenseitige Rechtshilfe in Zivil- und Verwaltungssachen vom 3. Dezember 1960 (- Text des Übereinkommens veröffentlicht im Amtsblatt der FNRJ – Addendum, Nr. 5/63 – allgemeine Rechtsnachfolge) sind nur bestimmte Dokumente von der Legalisation befreit ;
Alles, was Sie über Apostillen wissen müssen
Eine Apostille ist eine Bestätigung eines Dokuments, die dessen Echtheit und Gültigkeit im internationalen Recht bescheinigt.
In vielen Ländern wird für Dokumente, die in anderen Ländern ausgestellt wurden, eine Apostille verlangt, um deren Echtheit und Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.
Die Apostille garantiert die Anerkennung eines solchen Dokuments im Ausland ohne zusätzliche Beglaubigung.
Jedes Gemeindegericht in der Republik Kroatien beglaubigt mit einer Apostille Dokumente, die von einer Behörde ausgestellt wurden, die sich im Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts befindet.
Die Ausstellung einer Apostille kann mehrere Tage dauern, in manchen Gerichten kann man sie jedoch bereits am zweiten Tag oder sogar am selben Tag erhalten.
Das Format der Apostille variiert von Land zu Land, enthält jedoch in der Regel die folgenden Elemente:
Name des Ausstellungslandes
Name der ausstellenden Behörde
Apostillennummer
Ausstellungsdatum
Unterschrift der bevollmächtigten Person oder Siegel der ausstellenden Behörde
Vermerk oder Siegel der ausstellenden Behörde
Die Apostille wird in der Regel auf das Originaldokument gesetzt, also auf eine Kopie, die als echt und authentisch beglaubigt wurde.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine Apostille in folgenden Situationen nicht erlangt werden kann:
Wenn es sich nicht um ein Originaldokument handelt, kann es leider nicht kopiert werden.
Wenn es nicht unterschrieben ist.
Wenn das Dokument beispielsweise aus Rijeka stammt und Sie die Apostille in Zagreb anbringen lassen möchten.
Wenn die Übersetzung, für die Sie die Apostille beantragen, von einem gerichtlich beeidigten Übersetzer angefertigt wurde, der beispielsweise in Rijeka registriert ist, können Sie diese nur beim Gemeindegericht Rijeka erhalten, nicht in Zagreb.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Apostille selbst keine Bestätigung der Echtheit des Dokuments ist, sondern lediglich die Identität und Befugnis der Person bestätigt, die das Dokument ausgestellt oder unterzeichnet hat.
Unser Service
Für alle Informationen bezüglich der Übersetzung aller Textarten kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail.
Gemäß dem Gesetz über Gerichtsgebühren „NN“, Nr. 118/2018. und dem im Tarif der Gerichtsgebühren festgelegten Betrag, „Amtsblatt“ Nr.: 53/2019, Tar. Nr. 8., sowie gemäß der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung, den Entzug und den Austausch von Staatssiegeln „NN“ 140/22, ist dem Antrag eine Gerichtsgebühr (Staatssiegel) beizufügen.
BUSINESS LIGA SRL · apostille.expert · +373 67 666 333