Apostille Spanien 🇪🇸

Apostille Spanien (Madrid, Barcelona, Valencia und andere Städte)

In Spanien gibt es keine zentrale Apostillestelle: Die Zuständigkeit ist nach Dokumenttyp aufgeteilt zwischen Notarkammern, Obersten Gerichten der Autonomen Gemeinschaften und dem Justizministerium. Ein Fehler bei der Auswahl der Stelle ist der häufigste Grund für Ablehnungen und verlorene Wochen. Wir bestimmen den richtigen Weg und erhalten die Apostille ohne Ihre Anreise, mit beglaubigter Übersetzung (traductor jurado) und Lieferung.

Was ist die spanische Apostille (Apostilla de La Haya)?

Die spanische Apostille ist ein Stempel festgelegter Form, dessen Inhalt und Zweck durch das Haager Übereinkommen von 1961 bestimmt werden (in Spanien wird es als „XII. Haager Konvention“ bezeichnet). Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift und der Funktion des Unterzeichners sowie des Siegels der Behörde.

Spanien hat das Übereinkommen ratifiziert, und die Apostille gilt seit dem 25. September 1978.

Sie wird auf Spanisch ausgestellt mit dem obligatorischen französischen Titel «Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)».

Wer setzt die Apostille in Spanien — nach Dokumenttyp

DokumenttypZuständige Stelle
Notarielle Dokumente und private Dokumente mit notariell beglaubigter Unterschrift (escrituras, poderes, actas)Notarkammer — Dekan des entsprechenden Colegio Notarial
Gerichtliche Dokumente: Gerichtsentscheidungen, gerichtliche Bescheinigungen, vom Gericht ausgestellte Dokumente des Registro CivilSecretario de Gobierno des Obersten Gerichts (TSJ) der Autonomen Gemeinschaft sowie von Ceuta und Melilla
Verwaltungsdokumente staatlicher StellenTSJ, Justizministerium (zuständige Abteilung für Bürgerangelegenheiten) oder territoriale Verwaltungen (Gerencias Territoriales) des Justizministeriums
Universitätsdiplome und offizielle Bildungsdokumentevorherige Legalisierung im Bildungsministerium / der zuständigen Stelle der Autonomie, dann Apostille

Praktisches Detail: Die genannten Behörden können ein Dokument apostillieren, unabhängig davon, in welchem Teil Spaniens es ausgestellt wurde. Das heißt, eine Urkunde aus Málaga kann in Madrid apostilliert werden, und eine notarielle Vollmacht aus Valencia in der Notarkammer einer anderen Region.

Fristen und Kosten der Apostille in Spanien (Stand 2026)

BehördeGebührFrist
Justizministerium / TSJ (gerichtliche und Verwaltungsdokumente)Staatsgebühr für die Apostille wird nicht erhobenca. 2–5 Arbeitstage (abhängig von Region und Auslastung)
Notarkammer (notarielle Dokumente)nach Tarif der Kammer – z. B. Notarkammer Kataloniens: 25 € inkl. MwSt. pro Dokument; in anderen Kammern variieren die Beträgein der Regel 1–3 Arbeitstage
Elektronische Apostille (Justizministerium)gemäß der Dienstleistungsverordnungin der Regel 2–5 Arbeitstage

Zusätzlich zu bezahlen sind: Beschaffung des Dokuments, notarielle Beglaubigung, beglaubigte Übersetzung (traductor jurado, vom spanischen Außenministerium akkreditiert) und Versand.

Elektronische Apostille (apostilla electrónica) und Überprüfung

Spanien ist eines der Länder mit einem entwickelten System der elektronischen Apostille. Über das elektronische Bürgerportal des Justizministeriums (sede.mjusticia.gob.es) kann man:

  • die elektronische Apostille anfordern und herunterladen, sowie den Status des Antrags prüfen;
  • die Signatur der Apostille und die Integrität des apostillierten Dokuments überprüfen;
  • auf das elektronische Apostillenregister (Registro Electrónico de Apostillas) zugreifen – in dieses werden täglich auch die von den Notarkammern ausgestellten Apostillen aufgenommen. Deshalb kann die Echtheit jeder spanischen Apostille online überprüft werden.

Mehr zur Technologie auf der Seite Elektronische Apostille. E-apostille. Vor der Bestellung prüfen wir, ob die Behörde des Bestimmungslandes das elektronische Format akzeptiert.

Welche spanischen Dokumente werden am häufigsten apostilliert

  • Bescheinigungen des Registro Civil: zur Geburt (certificado de nacimiento), zur Heirat, zum Tode, Bescheinigung über den Familienstand (fe de vida y estado);
  • Führungszeugnis — certificado de antecedentes penales (Justizministerium);
  • Diplome der Universitäten, titulo de bachiller, Anhänge und Studienbescheinigungen;
  • notarielle Dokumente: Vollmachten (poder notarial), Kaufverträge (escritura de compraventa), Satzungen, Protokolle;
  • Unternehmensbezogene Auszüge aus dem Registro Mercantil, Bescheinigungen über den Steuerwohnsitz (AEAT), Bescheinigungen der Seguridad Social;
  • Gerichtsentscheidungen, einschließlich Scheidungs- und Sorgerechtsentscheidungen.

Text der spanischen Apostille

Spanisch (Original)

APOSTILLE
(Convention de La Haye du 5 octobre 1961)

1. País: ESPAÑA

El presente documento público

2. ha sido firmado por ___________________________

3. quien actúa en calidad de ________________

4. y está revestido del sello / timbre de ________________

Certificado

5. en __________________ 6. el día __________________

7. por ________________ (Ministerio de Justicia / Tribunal Superior de Justicia / Colegio Notarial)

8. bajo el número ____________________

9. Sello / timbre ________________ 10. Firma ________________

Übersetzung der spanischen Apostille ins Deutsche

APOSTILLE (Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)

1. Land: SPANIEN

Dieses öffentliche Dokument

2. Unterzeichnet von: __________________ (Nachname, Vorname)

3. Handelt in der Eigenschaft als: _________________ (Amtsbezeichnung)

4. Versehen mit Siegel / Stempel: ________________

Bescheinigt

5. Ort: __________________ 6. Datum: __________________

7. Durch: ________________ (Ministerium der Justiz / Oberster Gerichtshof der Autonomen Gemeinschaft / Notarkammer)

8. Nr. ____________________

9. Siegel / Stempel ________________ 10. Unterschrift ________________

Ist eine Apostille für spanische Dokumente in EU-Ländern erforderlich?

Spanien ist ein EU-Land, es gilt die Verordnung (EU) 2016/1191: Für Urkunden über Geburt, Tod, Eheschließung, Familienstand, Wohnsitz und Vorstrafenfreiheit ist bei Vorlage in einem anderen EU-Land keine Apostille erforderlich — es genügt das Original, bei Bedarf mit einem mehrsprachigen Standardformular.

Für Konventionsstaaten außerhalb der EU (Moldawien, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Türkei, Mexiko, Argentinien, Kolumbien usw.) ist eine Apostille obligatorisch. Für Staaten außerhalb der Konvention — konsularische Legalisierung über das MAEC und das Konsulat des Bestimmungslandes.

Kann ich eine Apostille im spanischen Konsulat erhalten?

Gemäß dem Haager Übereinkommen kann eine Apostille für spanische Dokumente nicht im spanischen Konsulat im Ausland eingeholt werden — sondern nur bei den zuständigen Behörden im Inland. Das Konsulat führt notarielle Handlungen und Legalisierungen ausländischer Dokumente durch, bringt jedoch keine Apostille auf ein spanisches Dokument an.

Häufig gestellte Fragen zur spanischen Apostille

Ist die Apostille in Spanien kostenlos?

Für die Apostille im Justizministerium und in den Obersten Gerichten wird keine staatliche Gebühr erhoben. Kosten entstehen bei den Notarkollegien (nach deren Tarifen, z.B. 25 € inkl. MwSt. in Katalonien) sowie für Begleitdienstleistungen: Beschaffung des Dokuments, notarielle Tätigkeiten, Übersetzung, Zustellung.

Wo genau soll ich mein Dokument einreichen?

Achten Sie auf die „Herkunft“ des Dokuments: notariell — beim Notarkollegium; gerichtlich oder eine vom Gericht ausgestellte Urkunde aus dem Registro Civil — beim TSJ; behördlich — beim Justizministerium/Gerencia Territorial; Diplom — zunächst Legalisierung im Bildungsministerium. Wir ermitteln den Weg anhand der Scans vor der Einreichung.

Kann man die spanische Apostille online überprüfen?

Ja – über das elektronische Apostillenregister des Justizministeriums: Nummer, Unterschrift und Integrität des Dokuments werden überprüft. Dies ist eine Stärke des spanischen Systems und ein gutes Argument für eine misstrauische Behörde im Ausland.

Ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?

Wenn das Dokument nach Spanien geht – ja, normalerweise ist ein traductor jurado erforderlich. Wenn ein spanisches Dokument ins Ausland geht, wird die Übersetzung nach den Regeln des Bestimmungslandes angefertigt; meistens zuerst Apostille, dann Übersetzung zusammen mit der Apostille.

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Standesamtliche Urkunden (Registro Civil), Führungszeugnisse, Diplome, notarielle Vollmachten und Unternehmensdokumente – wir ermitteln die zuständige Behörde, erhalten die Apostille und die beglaubigte Übersetzung ohne Ihre Anreise.

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Siehe auch: Apostille-Länder · Was ist eine Apostille · Häufige Fragen zur Apostille

Quellen (amtlich)

Ministerio de Justicia — Legalización única (Apostilla) · Apostilla electrónica — Servicio Público de Justicia · HCCH — zuständige Behörden Spaniens · Colegio Notarial de Cataluña — Tarif. Daten geprüft im Juli 2026; die Tarife der Kollegien variieren je nach Region und werden bei Bestellung abgestimmt.

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