Apostille Serbien 🇷🇸

Was ist ein serbischer Apostille?

Der serbische Apostille ist ein Stempel, dessen Form, Inhalt und Zweck durch das Apostille-Übereinkommen von 1961 festgelegt sind. Der serbische Apostille enthält Informationen nur in serbischer Sprache.

Die Anbringung des Apostille ist ein vereinfachter und direkterer Prozess, da kein Konsularbeamter am Beglaubigungsprozess beteiligt ist.

Jugoslawien unterzeichnete das Übereinkommen am 5. Oktober 1961, ratifizierte es am 25. September 1962, und es trat für Jugoslawien am 24. Januar 1965 in Kraft. Nach seiner Auflösung erklärten sich die Nachfolgestaaten Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Nordmazedonien, Serbien und Montenegro sowie Slowenien an das Übereinkommen gebunden. Nach der Auflösung von Serbien und Montenegro erklärten sich der Nachfolgestaat Serbien und der Nachfolgestaat Montenegro an das Übereinkommen gebunden.

Somit ist Serbien seit 1992 Mitglied des Haager Übereinkommens. Dokumente, die vor Februar 1992 ausgestellt wurden, können nicht mit einem Apostille versehen werden. Solche Dokumente müssen in Dokumente neuen Formats umgewandelt werden.

Apostille-Behörden in Serbien

Wo erhält man (lässt sich anbringen) einen Apostille in Serbien? Das hängt ganz von den Dokumenten ab, die Sie mit einem Apostille versehen lassen möchten.

Personenstandsdokumente Serbiens (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Personenstandsnachweis) werden bei den Gerichten erster Instanz mit einem Apostille versehen.

In Serbien ist das Gericht erster Instanz für die Ausstellung des Apostille-Zertifikats für offizielle Dokumente zuständig, die von Behörden erstellt, ausgestellt oder beglaubigt wurden. Es wird vom Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz oder einem von ihm beauftragten Richter unterzeichnet und mit dem Siegel dieses Gerichts versehen.

Wie sieht der serbische Apostille aus?

Foto des serbischen Apostille:

Muster des Apostille-Stempels in der Republik Serbien
Muster des Apostille-Stempels. Serbien.

Die Apostille-Beglaubigung erfolgt durch Ausdruck, Abdruck oder typografischen Druck oder durch Anbringen eines Stempels auf einem selbstklebenden Papierdokument.

Text des serbischen Apostille

A P O S T I L L E

(Convention de la Haye du 5 octobre 1961)

1. Zemlja: ________________________________________

Da je ova javna isprava

2. potpisana od strane _______________________________

3. u svojstvu ______________________________________

4. snabdevanja pečatom, žigom _______________________ _________________________________________________

tvrdi

5. u _______________

6. na dan ___________________7. (Name der Behörde) ______________________________ _________________________________________________

8. unter Nr. ________

9. Siegel (Stempel):

10. Unterschrift ___________ _________

Übersetzung des serbischen Apostille ins Deutsche

(Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)

1. Land: 

Diese öffentliche Urkunde

2. Unterzeichnet von: __________________ (von wem, Name Vorname)

3. In Eigenschaft: ___________

4. Versehen mit Siegel / Stempel: _________________ 

Bestätigt

5. in: _______________ (Stadt)

6. Datum: __________________

7. (Name der Behörde):  ______________________

8. Unter der Nummer ____________________ 

9. Siegel / Stempel

10. Unterschrift _______

Auf welche Dokumente kann in Serbien eine Apostille angebracht werden und welche Dokumente werden in Serbien mit Apostille akzeptiert?

In Serbien werden Dokumente apostilliert, die von den zuständigen serbischen Behörden ausgestellt wurden: Urkunden und Bescheinigungen (Auszüge) aus den Personenstandsregistern, des Innenministeriums und anderer staatlicher Stellen.

Die Apostille gilt für Dokumente, die von Organen oder Amtsträgern der staatlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaft, von Gerichtsregistern und Gerichtsvollziehern ausgestellt wurden, für Verwaltungsdokumente, von einem Notar ausgestellte oder beglaubigte Dokumente, amtliche Vermerke über Eintragungen in öffentlichen Büchern sowie amtliche Unterschriftsbeglaubigungen auf privaten Urkunden.

Die Apostille erstreckt sich nicht auf Dokumente, die von diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausgestellt wurden, sowie auf Dokumente, die unmittelbar mit einem Handels- oder Zollgeschäft zusammenhängen.

Hinsichtlich einzelner Kategorien von Bescheinigungen und Dokumenten ist nachstehend eine Tabelle aufgeführt:

Apostillen für ausgehende und eingehende Dokumentenkategorien Ausstellung Annahme
Ursprungszeugnisse X X
Ausfuhrlizenzen
Einfuhrlizenzen
Gesundheitszeugnisse, ausgestellt von den zuständigen staatlichen Stellen oder Behörden X X
Produktregistrierungszertifikate
Konformitätsbescheinigungen
Endverbleibserklärungen (d. h. Dokumente, die bestätigen, dass der Käufer der Endverbraucher der erworbenen Waren ist)
Handelsrechnungen

Für welche Länder ist keine Apostille und konsularische Legalisierung für serbische Dokumente erforderlich?

Serbien hat eine Reihe von Abkommen in Zivilsachen geschlossen, die die Parteien von der Legalisation und der Apostille befreien. Diese Länder:
Demokratische Volksrepublik Algerien, Australischer Bund, Republik Österreich, Königreich Belgien, Republik Belarus, Bosnien und Herzegowina, Republik Bulgarien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, Republik Griechenland, Republik Irak, Islamische Republik Iran, Republik Italien, Japan, Republik Zypern, Ungarn, Republik Nordmazedonien, Mongolei, Neuseeland, Königreich Norwegen, Republik Polen, Rumänien, Russische Föderation, Vereinigte Staaten, Republik Slowakei, Republik Slowenien, Republik Türkei, Französische Republik, Königreich der Niederlande, Republik Kroatien, Montenegro, Tschechische Republik, Schweizerische Eidgenossenschaft, Vereinigte Arabische Emirate

Warum ist eine Apostille für serbische Dokumente erforderlich, wenn diese bereits von serbischen Beamten beglaubigt wurden?

Es gibt viele Beamte, die Dokumente beglaubigen, und damit auch viele Unterschriften und Siegel, die zudem recht häufig wechseln. Um die Echtheit und Richtigkeit eines Dokuments zu gewährleisten und Fälschungen zu vermeiden, muss überprüft werden, ob die Unterschrift des Beamten mit seinen hinterlegten Unterschrifts- und Siegelmustern übereinstimmt.

Bei einem solchen Dokumentenvolumen ist es sehr schwierig, die Unterschriften und Siegel darauf in kurzer Zeit zu überprüfen. Besonders schwierig ist dies für diejenigen, die serbische Dokumente im Ausland entgegennehmen.

Um die Arbeit mit Dokumenten zu erleichtern, wurde das Apostille-Verfahren eingeführt. Dabei gleichen mehrere serbische Beamte die Unterschriften vieler serbischer Amtsträger ab und bringen die Apostille an. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit von Dokumenten im Ausland sowie die Wartezeit für die Antragsteller. In einem solchen System können die für die Apostille zuständigen lokalen Beamten Unterschriften, Siegel und die Dokumente selbst (deren Vordrucke und Inhalt) leichter überprüfen.

Es gibt zwei Verfahren einer solchen Bestätigung. Das erste Verfahren – das am besten geschützte und geprüfte – ist die Legalisation von Dokumenten. Die Dokumente werden von einem Beamten (der sie ausstellt) unterschrieben, dann wird die Unterschrift des Beamten von einem Bediensteten des Ministeriums (der Behörde, der Gebietskörperschaft oder einer anderen serbischen Stelle) beglaubigt, und schließlich wird die letzte Unterschrift vom Konsulat des Landes, in dem die Dokumente vorgelegt werden sollen, überprüft und beglaubigt. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage einer erstellten Unterschriftendatenbank.Das zweite Verfahren ist vereinfacht und umgeht mindestens eine Stelle in dieser Kette. Dieses Verfahren wurde durch das Haager Apostille-Übereinkommen von 1961 festgelegt. Die Apostille vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten eines Staates im Hoheitsgebiet eines anderen erheblich.

Kann man eine Apostille im Konsulat Serbiens anbringen lassen?

Gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen kann der Apostille-Stempel auf serbischen Dokumenten nicht im Konsulat Serbiens angebracht werden. Dies ist unabhängig vom Land, in dem sich das Konsulat befindet, sei es Georgien, ein EU-Land, die Ukraine, Russland, Moldawien, Tadschikistan usw. Im Konsulat können serbische Dokumente nur legalisiert werden, wenn für das Land, in dem Sie sie vorlegen möchten, genau dieses Verfahren erforderlich ist (das Land ist nicht dem Apostille-Übereinkommen beigetreten).

Gibt es in Serbien eine elektronische Apostille – E-apostille (e-App)?

Leider ist in Serbien das Verfahren zur Online-Überprüfung einer Apostille noch nicht in Kraft. Dies wird durch das komplexe System der serbischen Behörden, die die Apostille ausstellen, behindert. Ein solches System befindet sich erst in der Entwicklung.

Gemäß der innerstaatlichen Gesetzgebung werden elektronische/digitale Signaturen in Serbien nicht verwendet und nicht als gleichwertig mit handschriftlichen Unterschriften anerkannt (d. h. ein öffentliches Dokument kann nicht elektronisch signiert werden).

Elektronische Apostillenregister wurden zur Bekämpfung von Betrug und Missbrauch entwickelt. Mithilfe des elektronischen Apostillenregisters kann jede interessierte Person die Apostillierung eines Dokuments visuell und das gescannte Dokument überprüfen.

Wann ist eine Autorisierung (Legalisierung) der Übersetzung erforderlich?

Selbst wenn das Originaldokument eine Haager Apostille trägt, muss es in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem Sie dieses Dokument verwenden möchten. Die sicherste Option ist die Beauftragung eines beeidigten Übersetzers für die entsprechende Sprache, da nur diese in der Republik Serbien das übersetzte offizielle Dokument mit ihrer Unterschrift und ihrem Siegel legalisieren können. In Belgrad, Serbien, können Sie uns die Übersetzung des Dokuments mit der Haager Apostille anvertrauen, da wir über beeidigte Übersetzer mit Erfahrung in jeder Sprache verfügen, was Ihnen Zeit spart.Ein gerichtlich beeidigter Übersetzer übersetzt nicht nur das Originaldokument, sondern auch die Apostille selbst. Einige Behörden verlangen, dass die Übersetzung ebenfalls mit einer Apostille versehen wird, wie das Originaldokument, während manchmal eine Beglaubigung der Übersetzung ausreicht (das bereits übersetzte Dokument, das dem Original beigefügt ist, wird dem Gericht erster Instanz zur Beglaubigung vorgelegt). Darüber hinaus ist es oft erforderlich, dass sowohl die Übersetzung als auch das Originaldokument von einem Garanten unterzeichnet werden. Fertigen Sie in jedem Fall nach Erhalt der beglaubigten Originaldokumente Kopien davon an.

Da jede Behörde ihre eigenen internen Regeln hat, ist es wichtig, im Voraus Folgendes bei ihnen zu erfragen:

– welche Dokumente für die Reise ins Ausland erforderlich sind,
– welche Dokumente übersetzt werden müssen,
– ob nur das Originaldokument legalisiert werden muss oder auch die Übersetzung mit dem Siegel der Haager Konvention,
– ob eine Verbindung der Übersetzung mit dem Original durch einen Garanten erforderlich ist oder eine Fotokopie ausreicht.

Wenn Sie Zweifel bezüglich der Haager Apostille haben, wenden Sie sich am besten an die Behörde, bei der die Übersetzung eingereicht wird, und erfragen Sie dort die Liste der erforderlichen Dokumente und die entsprechenden Anforderungen.