Apostille Polen 🇵🇱

Apostille Polen

Was ist eine polnische Apostille?

Die polnische Apostille ist ein Stempel, dessen Form, Inhalt und Zweck durch das Apostille-Übereinkommen von 1961 festgelegt sind. Die polnische Apostille enthält Informationen sowohl in englischer Sprache als auch in der polnischen Amtssprache.

Polen ist dem Haager Übereinkommen „über die Apostille“ am 19. November 2004 beigetreten. Die Apostille wurde am 26. August 2005 wirksam. 

Das Übereinkommen erstreckt sich nach Entscheidung der polnischen Behörden nicht auf Dokumente, die von den russischen Behörden auf der Krim und in Sewastopol ausgestellt wurden, sowie auf Dokumente, die von den Behörden der selbsternannten Republiken Donezk und Lugansk ausgestellt wurden.

Die Apostille in Polen wird in zwei Sprachen ausgestellt: Polnisch und Englisch, unabhängig davon, ob das Dokument ins Englische oder eine andere Sprache übersetzt wurde oder nicht.

Wie sieht die polnische Apostille aus?

Foto der polnischen Apostille:

Apostille Polen

Text der polnischen Apostille

Georgisch
Übersetzung ins Russische
Georgisch

(Convention de La Haye du 5 octobre 1961) 

1. Państwo / Country: Rzeczpospolita Polska

 Niniejszy dokument urzędowy / This public document 

2. Podpisany został przez /has been signed by: ___________________________

 3. Działającego w charakterze / acting in the capacity of: ________________

4. Zaopatrzony jest w pieczęć / bears the seal/stamp of ________________

Sąd Okręgowy w Warszawie Poświadczony / Certified

5. w / at: __________________

6. dnia / the __________________

7. przez / by: Ministerstwo Spraw Zagranicznych

8. Nr / № ____________________ 

9. Piekzęć / Stempel /Seal/stamp 

10. Podpis / signature  

Übersetzung ins Russische

(Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961)

1. Land: Polen

Dieses amtliche Dokument

2. Unterzeichnet von: __________________ (Name, Vorname) 

3. Handelt in der Eigenschaft als: _________________ (Amtsbezeichnung)

4. Siegel:

Mit Siegel versehen

5. Ort: _______________ (Stadt)

6. Datum: __________________

7. Organisation: ______________________

(Anm. BUSINESS LAWYERS SRL: Außenministerium Polens)

8. Nr. ____________________ 

9. Siegel / Stempel

(Anm. BUSINESS LAWYERS SRL: Siegel der für die Beglaubigung von Apostillen zuständigen Behörde)

Wozu braucht man eine Apostille, wenn die Dokumente aus Polen bereits das Siegel und die Unterschrift eines Beamten tragen?

Die Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments besagt, dass für Länder der Europäischen Union keine Apostille aus Polen erforderlich ist. Für andere Länder, die nicht der EU angehören, aber Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind, ist eine Apostille jedoch erforderlich.

In den Ministerien und Behörden, staatlichen Einrichtungen, Archiven und Standesämtern Polens arbeiten viele Beamte. 

Es gibt viele Unterschriften, und auch diese ändern sich. Um die Echtheit und Richtigkeit des Dokuments zu gewährleisten und Fälschungen zu vermeiden, muss überprüft werden, ob die Unterschrift des Beamten mit seinen Unterschriftsmustern übereinstimmt und ob er das betreffende Dokument tatsächlich unterzeichnet hat. 

Angesichts der großen Anzahl von Dokumenten und der Vielzahl von Beamten ist dies sehr schwierig zu bewerkstelligen. Besonders schwierig ist es für diejenigen Beamten, die Ihre Dokumente im Ausland entgegennehmen. 

Aus diesem Grund wurde ein System zur Bestätigung aller Unterschriften und Siegel durch mehrere Stellen eingeführt – um die Arbeit der ausländischen Beamten zu erleichtern. Dies verkürzt auch die Bearbeitungszeit für Dokumente im Ausland sowie die Wartezeit für die Antragsteller. In einem solchen System können die für die Apostille zuständigen lokalen Beamten Unterschriften, Siegel und die Dokumente selbst (deren Vordrucke und Inhalt) leichter überprüfen. 

Mitarbeiter, die Zugang zur internen Datenbank mit Unterschriften, Siegeln und Dokumentenmustern haben, werden ebenfalls mit ihren eigenen Unterschriften in ein spezielles Register eingetragen. Dieses Register ist jedoch auf einige wenige Unterschriften beschränkt, deren Muster an andere Partnerländer weitergegeben werden oder von diesen auf andere Weise leicht überprüft werden können.

Es gibt zwei Verfahren einer solchen Bestätigung. Das erste Verfahren – das zuverlässigste – ist die Legalisierung von Dokumenten. Wenn ein Dokument von dem Beamten, der es ausstellt, unterzeichnet wird, wird es anschließend von einem Mitarbeiter des Ministeriums (in der Regel des Außenministeriums) beglaubigt, und schließlich wird die letzte Unterschrift anhand der aktuellen Datenbank (Liste) der Unterschriften überprüft und vom Konsulat des Landes, in dem das Dokument vorgelegt werden soll, beglaubigt. Die Überprüfung erfolgt auf der Grundlage einer aktuellen Datenbank (Liste) von Unterschriften – entlang einer Kette von drei Behörden (Institutionen, Staatsorgane). 

Das zweite Verfahren basiert auf einem größeren Vertrauensverhältnis und umgeht eine Behörde, in der Regel das Außenministerium. In diesem Fall handelt es sich um die Apostille. Die Apostille – ein spezieller Stempel nach festgelegtem Muster – vereinfacht das Verfahren zur Anerkennung von Dokumenten eines Staates auf dem Hoheitsgebiet eines anderen erheblich.

Kann man eine Apostille im Konsulat Polens anbringen lassen?

Gemäß dem Haager Apostille-Übereinkommen kann der Apostille-Stempel für polnische Dokumente nicht im Konsulat Georgiens eingeholt werden. Und dies hängt nicht vom Land ab, in dem sich das Konsulat befindet, sei es Moldawien, Deutschland, Griechenland, Georgien und so weiter.

Wo kann man in Polen eine Apostille anbringen lassen (erhalten)?

1. Außenministerium (Ministerstwo Spraw Zagranicznych)

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Urkunden und Bescheinigungen, einschließlich Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, Bescheinigung über die Namensänderung, Führungszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung (Bescheinigung, dass eine Person nicht verheiratet ist), sowie notariell und von einem Übersetzer beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten.

2. Nationale Agentur für akademischen Austausch (Narodowa Agencja Wymiany Akademickiej; NAWA)

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Bildungsabschlüsse mit Anlagen, Kopien von Diplomen, Zertifikate von Diplomen und Zeugnissen, Duplikate von Bildungsdiplomen und -zeugnissen, Bildungszertifikate, Doktor- und Postdoktor-Diplome sowie deren Duplikate und Kopien.

3. Ministerium für Kultur, nationales Erbe und Sport (Ministerstwo Kultury, Dziedzictwa Narodowego i Sportu)

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Zeugnisse, Diplome, Bescheinigungen von Kunstschulen, Dokumente, die von Schulen ausgestellt wurden, mit Ausnahme der oben genannten.

4. Ministerium für Bildung und Wissenschaft (Ministerstwo Edukacji i Nauki) 

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Zertifikate von Schulen und Berufsschulen sowie von Schulen, Berufsfachschulen und schulischen Beratungsstellen bei diplomatischen Vertretungen, konsularischen Einrichtungen und militärischen Vertretungen der Republik Polen.

5. Schulleiter (Kurator oświaty)

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Beförderungszeugnisse und Schulabschlusszeugnisse,
andere Dokumente, die von Schulen, Einrichtungen der Weiterbildung und Einrichtungen der praktischen Bildung ausgestellt wurden, mit Ausnahme der oben genannten, die für Rechtsgeschäfte mit ausländischen Staaten bestimmt sind.

6. Direktoren der regionalen Prüfungskommissionen (Okręgowa Komisja Egzaminacyjna)

Dokumente, die mit einer Apostille versehen werden können:
Zeugnisse über die Grund- und Sekundarbildung auf dem Niveau von Externenprüfungen, Zeugnisse über die Sekundarbildung, Anhänge zu Zeugnissen über die Sekundarbildung, Bescheinigungen über die berufliche Qualifikation, ausgestellte Diplome und Zeugnisse der regionalen Prüfungskommissionen.

Gibt es in Polen eine elektronische Apostille – E-Apostille?

Die elektronische Apostille ermöglicht die Beglaubigung von Geburts- und Heiratsurkunden, medizinischen Dokumenten, Gerichtsbeschlüssen und anderen Dokumenten zur Verwendung im Ausland. 

Mithilfe des elektronischen Apostillenregisters kann jede interessierte Person die Apostillierung eines Dokuments visuell und das gescannte Dokument überprüfen.

In Polen ist das Online-Überprüfungssystem für Apostillen jedoch noch nicht in Kraft.